Es hat sich für in Berlin Beschäftigte durch den Tarif-Abschluss nichts verändert: Die Zulage gibt es weiterhin für genau die gleichen Personen. Was sich verändert hat, ist, dass dies jetzt keine freiwillige Leistung des Landes Berlin mehr ist, die es jederzeit einseitig zurücknehmen kann, sondern nun Teil des Tarifvertrags geworden ist. Und: Die TdL schließt Berlin nicht mehr aufgrund dieser Zahlungen aus, sondern behält es als ordentliches Mitglied...