Eingangsamt ist meines Wissens im mittleren nichttechnischen Dienst A6. Die Stufe eines TB hat nichts mit der von Beamten zu tun und ich wüsste nicht, dass eine Verbeamtung in eine höhere Stufe möglich wäre.
Eine Beförderung hängt davon ab ob man einen entsprechenden Dienstposten bekleidet und ob die Planstelle vorhanden ist.
Dann muss man nur noch eine Top Beurteilung bekommen und schon wird man befördert.
Meine persönliche Einschätzung:
A7 könntest du werden bevor du 55 Jahre alt bist, A9 eher gar nie.
Für die Pension wäre es auch irrelevant, mehr als Mindestpension wirst du nicht mehr erreichen können.
Oh man, hier ist aber viel ich glaube und wenig Fakten.
1.Erfahrungsstufen:
Die Zeiten in einer gleichwertigen Tätigkeit können anerkannt werden. Insbesondere wenn sie in der gleichen Behörde und teilweise ja sogar auf dem gleichen Dienstposten / Arveitsplatz absolviert wurden!
Zeiten die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung vorgeschrieben sind und Ausbildungszeiten fallen heraus.
Außerdem sind die Laufzeiten der Erfahrungsstufen von TB im TVÖD und Bundesbeamten unterschiedlich.
2. Besoldungsgruppe:
Das Eingangsamt im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst ist i.d.R. A6, außer beim Zoll A7.
Eine Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt ist jedoch möglich und wird auch bei einigen Bundesbehörden praktiziert, insbesondere bei Personal was vorher schon auf der gleichen Stelle saß.
Es ist eine Ermessensentscheidung, bei der geschaut wird, was wäre fiktiv erreichbar gewesen.
Bei uns ist die Berechnungsgrundlage da:
2J Erwerb Laufbahnbefähigung
3J Probezeit
4J Wartezeit
Beförderung
Nach neun fiktiven Jahren also die Möglichkeit der Beförderung.
Du hast zehn Jahre.
Nach dem Antrag wirst du mutmaßlich ja noch eine Erst- und Zweitverwendung absolvieren.
Könnte dann passen, das man dich direkt in A7 verbeamtet.
Einfach mal mit der Personalabteilung bzw. der Leitung der Personalabteilung und auch dem PR besprechen bezüglich Erfahrungswerten.
Bei welcher Behörde bist du denn?
Gruß
Shepherd