Autor Thema: § 18 TzBfG wann "ziehen"?  (Read 767 times)

antjes

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§ 18 TzBfG wann "ziehen"?
« am: 17.10.2023 10:47 »
Hallo,

ich habe einen 2Jahresvertrag und noch 6 Monate übrig.

Intern hatte ich mich im Laufes des Jahres bereits auf 5 unbefristete Stellen beworben, 5 Gesprâche geführt und immer eine Absage erhalten.

So langsam bekomme ich Angst, ob ich hier bleiben kann und darf. Im aktuellen Bereich werde ich in 6 Monaten Stand jetzt nicht mehr benötigt.

Nun bin ich auf den § 18 TzBfG gestoßen.

Macht es Sinn, die Personalchefin mit dem Wunsch nach einer unbefristeten Stelle anzuschreiben? Falls ja, wann ist da so der beste, richtige Zeitpunkt und wie sollte dieser Wunsch verfasst werden?

Dankeschön.

LG

FearOfTheDuck

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Antw:§ 18 TzBfG wann "ziehen"?
« Antwort #1 am: 17.10.2023 11:03 »
Ja, es macht Sinn, dem AG dein Interesse an einer weiteren Beschäftigung aufzuzeigen.

Du kannst natürlich den § 18 (2) nutzten, ich vermute allerdings, dass die Antwort sein wird, dass du die Möglichkeit hast, dich weiter auf interne Ausschreibungen zu bewerben und dass im Auswahlverfahren das Prinzip der Bestenauslese gilt.

Vielleicht wäre ein Gespräch mit den Personalverantwortlichen angeraten, um zu schauen, ob dort überhaupt ein grundsätzliches Interesse besteht, dich weiter zu beschäftigen. Vielleicht könntest du dir auch ein Zeugnis ausstellen lassen, um evt. abzusehen, ob der Hase humpelt.