Hallo Perso123,
ich muss den Thread hier neu eröffnen, das "Beamte Bayern"-Unterforum spinnt und lässt keine Antworten oder neue Threads zu.
Ich bin ebenfalls in einer bayerischen Einrichtung (nach TV-L), bei uns werden diese Familientage öfters genutzt und sind sowohl für Beamte als auch für Angestellte möglich. Im Grunde erkauft man sich für einen geringen Prozentsatz des Gehalts bis zu 10 zusätzliche freie Tage. Der Grund dafür muss nicht familienbezogen (Pflege, Kinder o.ä.) sein, auch allgemeine sonstige Überlastung oder keine Angabe von spezifischen Gründen ist (bei uns) möglich.
Wichtig ist folgender Passus, der hier und da schon die Nutzung von Familientage verhindert hat:
"Durch den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen erfolgt eine Bindung für
12 Monate, d. h. in diesem Zeitraum kann keine (erneute) Änderung der Teilzeit
und/oder der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage gewährt werden. Bei einer bereits
bestehenden Teilzeitbeschäftigung ist im Falle des Ablaufs des Bewilligungszeitraums
innerhalb des vorgenannten 12-Monats-Zeitraums eine entsprechende Anpassung des
Bewilligungszeitraums und ggf. des Teilzeitumfangs erforderlich."
(aus Rundschreiben 43/2015 des LfF)
Man legt sich also für 12 Monate wirklich fest mit dem zum Start des Familientage-Zeitraums gültigen Arbeitsumfang.
Wer abschätzen kann, dass z. B. in einem halben Jahr ein Wechsel auf Teilzeit gewünscht wird, der nicht gleich sofort umgesetzt werden kann (das wäre dann kein Problem), kann keine Familientage machen - da man sonst in einem halben Jahr nicht auf Teilzeit wechseln kann.
Ansonsten ist es mal eine gute und flexible Regelung und leider gar nicht so bekannt.
Triton