Autor Thema: [BY] Familientage/Familienpolitische Teilzeit  (Read 2283 times)

Triton

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Hallo Perso123,

ich muss den Thread hier neu eröffnen, das "Beamte Bayern"-Unterforum spinnt und lässt keine Antworten oder neue Threads zu.

Ich bin ebenfalls in einer bayerischen Einrichtung (nach TV-L), bei uns werden diese Familientage öfters genutzt und sind sowohl für Beamte als auch für Angestellte möglich. Im Grunde erkauft man sich für einen geringen Prozentsatz des Gehalts bis zu 10 zusätzliche freie Tage. Der Grund dafür muss nicht familienbezogen (Pflege, Kinder o.ä.) sein, auch allgemeine sonstige Überlastung oder keine Angabe von spezifischen Gründen ist (bei uns) möglich.

Wichtig ist folgender Passus, der hier und da schon die Nutzung von Familientage verhindert hat:

"Durch den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen erfolgt eine Bindung für
12 Monate, d. h. in diesem Zeitraum kann keine (erneute) Änderung der Teilzeit
und/oder der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage gewährt werden. Bei einer bereits
bestehenden Teilzeitbeschäftigung ist im Falle des Ablaufs des Bewilligungszeitraums
innerhalb des vorgenannten 12-Monats-Zeitraums eine entsprechende Anpassung des
Bewilligungszeitraums und ggf. des Teilzeitumfangs erforderlich."
(aus Rundschreiben 43/2015 des LfF)

Man legt sich also für 12 Monate wirklich fest mit dem zum Start des Familientage-Zeitraums gültigen Arbeitsumfang.

Wer abschätzen kann, dass z. B. in einem halben Jahr ein Wechsel auf Teilzeit gewünscht wird, der nicht gleich sofort umgesetzt werden kann (das wäre dann kein Problem), kann keine Familientage machen - da man sonst in einem halben  Jahr nicht auf Teilzeit wechseln kann.

Ansonsten ist es mal eine gute und flexible Regelung und leider gar nicht so bekannt.

Triton

eros

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Antw:[BY] Familientage/Familienpolitische Teilzeit
« Antwort #1 am: 17.10.2023 14:41 »
Ohh, das finde ich sehr interessant!

Gibt es dazu noch mehr infos, Erfahrungen?

Bei mir würde sich das unter Umständen lohnen bei 3 Kindern (16, 3 Jahre und 3 Monate)

Triton

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Antw:[BY] Familientage/Familienpolitische Teilzeit
« Antwort #2 am: 17.10.2023 15:23 »
Hallo,

ich kopiere den Text des Rundschreibens mal hier rein.

Der konkrete Ablauf der Beantragung in der jeweiligen Dienststelle muss separat erfragt werden, Referat Z1 ist nur direkt am LfF involviert.  ;)

"Rundschreiben 43/2015
O1545.00-3-13-Z2

Familientage

Nach Abschnitt 11 Nr. 3 der VV-BeamtR (i.d.F.d. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.07.2015, FMBl 9/2015) können Beamtinnen und Beamte künftig im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung die Zeit der Freistellung durch bis zu zehn freie Tage (Familientage) einbringen, soweit es die dienstlichen Verhältnisse zulassen. Für die Tarifbeschäftigten gelten die Regelungen entsprechend. Familientage können sowohl im Rahmen einer familienpolitischen Teilzeit als auch einer voraussetzungslosen Antragsteilzeit in Anspruch genommen werden, auch wenn die Arbeitszeit bereits ermäßigt ist (auch Vollbeschäftigte können Familientage in Anspruch nehmen). Der gesetzlich festgelegte Mindestbeschäftigungsumfang (bei Antragsteilzeit gemäß Art. 88 BayBG: „die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit“, bei familienpolitischer Teilzeit gemäß Art. 89 BayBG: „mindestens 8 Stunden wöchentlich“) darf allerdings nicht unterschritten werden. Für jeden freien Tag wird die vergütete Wochenarbeitszeit um 1/260 der individuellen Arbeitszeit (bei Fünftagewoche) in einem Zeitraum von 12 Monaten gemindert, d. h. die
Bezüge werden für diesen Zeitraum entsprechend gekürzt.

Die regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit bleibt von dieser Form der Teilzeitbeschäftigung unberührt, da die entsprechende Freistellung allein durch die Inanspruchnahme der Familientage abgegolten wird.
Die Berechnung des entsprechenden Teilzeitanteils erfolgt durch das Referat Z1.

Beispiel:
Beschäftigte/Beschäftigter (vollbeschäftigt 100 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit, 5 Arbeitstage/Woche) beantragt ab 01.12.2015 zehn Familientage
■ 10 x 1/260 von einem Arbeitszeitanteil von 1,0 ergibt eine Minderung um 3,85 v.H. (gerundet).
Die/Der Beschäftigte ist damit für einen Zeitraum von 12 Monaten (01.12.2015 bis 30.11.2016) teilzeitbeschäftigt mit 96,15 v.H. (100 v.H. ./. 3,85 v.H.) der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Bezüge werden für diese Zeitraum entsprechend gekürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 100 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Familientage sind im genannten 12-Monats-Zeitraum einzubringen.

Berechnung bei Abweichung von der 5-Tage-Woche:
■ 4-Tage-Woche: Minderung um 1/208 je Familientag
■ 3-Tage-Woche: Minderung um 1/156 je Familientag
■ 2-Tage-Woche: Minderung um 1/104 je Familientag

Beispiel:
Beschäftigte/Beschäftigter (teilzeitbeschäftigt 70 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit, 4 Arbeitstage/Woche) beantragt ab 01.12.2015 zehn Familientage
■ 10 x 1/208 von einem Arbeitszeitanteil von 0,7 ergibt eine Minderung um 3,37 v.H. (gerundet).
Die/Der Beschäftigte ist damit für einen Zeitraum von 12 Monaten (01.12.2015 bis 30.11.2016) teilzeitbeschäftigt mit 66,63 v.H. (70 v.H. ./. 3,37 v.H.) der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Bezüge werden für diesem Zeitraum entsprechend gekürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 70 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Familientage sind im genannten 12-Monats-Zeitraum einzubringen.

Durch den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen erfolgt eine Bindung für 12 Monate, d. h. in diesem Zeitraum kann keine (erneute) Änderung der Teilzeit und/oder der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage gewährt werden. Bei einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung ist im Falle des Ablaufs des Bewilligungszeitraums
innerhalb des vorgenannten 12-Monats-Zeitraums eine entsprechende Anpassung des Bewilligungszeitraums und ggf. des Teilzeitumfangs erforderlich.

Die Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen kann mit dem jeweiligen Antrag auf Ermäßigung der Arbeitszeit/Teilzeitbeschäftigung beim Referat Z1 beantragt werden.

Inanspruchnahme der Familientage – Buchung in BayZeit
Die Inanspruchnahme genehmigter Familientage ist in BayZeit bis zur Einführung einer Zeitart (ZA) „Familientage“ zunächst über die Registerkarte „Anträge Tage“ über die ZA DB (Dienstbefreiung Tag) zu beantragen. Im Feld „Antrag Begründung“ ist zur Erläuterung „Familientag“ anzugeben. Anschließend ist der Antrag wie bisher bei einer Dienstbefreiung im Genehmigungsworkflow von BayZeit zu versenden. Bis zur Einführung einer maschinellen Lösung in BayZeit zur Vorgabe und Überwachung der genehmigten Familientage regeln die Dienststellen das weitere Verwaltungsverfahren in eigener Zuständigkeit.

Für Fragen zum Vollzug stehen das Referat Z1 (Antrags- und Genehmigungsverfahren) und das Referat Z2 (Abwicklung in BayZeit) sowie die örtlichen Geschäftsstellen
zur Verfügung."

Ich hoffe, das hilft.  :)



eros

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Antw:[BY] Familientage/Familienpolitische Teilzeit
« Antwort #3 am: 18.10.2023 08:05 »
dankeschön :)

allerdings finde ich den Deal nicht sooo überragend, da ja wie immer vermutlich die ganzen Bezüge gekürzt werden (Kinderzuschlag, OFZ usw.) bei mir macht das ca. 150 - 220 Euro/ Tag aus. Je nachdem Brutto oder Netto und Steuerklasse. Ist das wirklich sooo "In"?