Hallo,
ich kopiere den Text des Rundschreibens mal hier rein.
Der konkrete Ablauf der Beantragung in der jeweiligen Dienststelle muss separat erfragt werden, Referat Z1 ist nur direkt am LfF involviert.
"Rundschreiben 43/2015
O1545.00-3-13-Z2
FamilientageNach Abschnitt 11 Nr. 3 der VV-BeamtR (i.d.F.d. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.07.2015, FMBl 9/2015) können Beamtinnen und Beamte künftig im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung die Zeit der Freistellung durch bis zu zehn freie Tage (Familientage) einbringen, soweit es die dienstlichen Verhältnisse zulassen. Für die Tarifbeschäftigten gelten die Regelungen entsprechend. Familientage können sowohl im Rahmen einer familienpolitischen Teilzeit als auch einer voraussetzungslosen Antragsteilzeit in Anspruch genommen werden, auch wenn die Arbeitszeit bereits ermäßigt ist (auch Vollbeschäftigte können Familientage in Anspruch nehmen). Der gesetzlich festgelegte Mindestbeschäftigungsumfang (bei Antragsteilzeit gemäß Art. 88 BayBG: „die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit“, bei familienpolitischer Teilzeit gemäß Art. 89 BayBG: „mindestens 8 Stunden wöchentlich“) darf allerdings nicht unterschritten werden. Für jeden freien Tag wird die vergütete Wochenarbeitszeit um 1/260 der individuellen Arbeitszeit (bei Fünftagewoche) in einem Zeitraum von 12 Monaten gemindert, d. h. die
Bezüge werden für diesen Zeitraum entsprechend gekürzt.
Die regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit bleibt von dieser Form der Teilzeitbeschäftigung unberührt, da die entsprechende Freistellung allein durch die Inanspruchnahme der Familientage abgegolten wird.
Die Berechnung des entsprechenden Teilzeitanteils erfolgt durch das Referat Z1.
Beispiel:
Beschäftigte/Beschäftigter (vollbeschäftigt 100 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit, 5 Arbeitstage/Woche) beantragt ab 01.12.2015 zehn Familientage
■ 10 x 1/260 von einem Arbeitszeitanteil von 1,0 ergibt eine Minderung um 3,85 v.H. (gerundet).
Die/Der Beschäftigte ist damit für einen Zeitraum von 12 Monaten (01.12.2015 bis 30.11.2016) teilzeitbeschäftigt mit 96,15 v.H. (100 v.H. ./. 3,85 v.H.) der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Bezüge werden für diese Zeitraum entsprechend gekürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 100 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Familientage sind im genannten 12-Monats-Zeitraum einzubringen.
Berechnung bei Abweichung von der 5-Tage-Woche:
■ 4-Tage-Woche: Minderung um 1/208 je Familientag
■ 3-Tage-Woche: Minderung um 1/156 je Familientag
■ 2-Tage-Woche: Minderung um 1/104 je Familientag
Beispiel:
Beschäftigte/Beschäftigter (teilzeitbeschäftigt 70 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit, 4 Arbeitstage/Woche) beantragt ab 01.12.2015 zehn Familientage
■ 10 x 1/208 von einem Arbeitszeitanteil von 0,7 ergibt eine Minderung um 3,37 v.H. (gerundet).
Die/Der Beschäftigte ist damit für einen Zeitraum von 12 Monaten (01.12.2015 bis 30.11.2016) teilzeitbeschäftigt mit 66,63 v.H. (70 v.H. ./. 3,37 v.H.) der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Bezüge werden für diesem Zeitraum entsprechend gekürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 70 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Familientage sind im genannten 12-Monats-Zeitraum einzubringen.
Durch den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen erfolgt eine Bindung für 12 Monate, d. h. in diesem Zeitraum kann keine (erneute) Änderung der Teilzeit und/oder der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage gewährt werden. Bei einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung ist im Falle des Ablaufs des Bewilligungszeitraums
innerhalb des vorgenannten 12-Monats-Zeitraums eine entsprechende Anpassung des Bewilligungszeitraums und ggf. des Teilzeitumfangs erforderlich.
Die Teilzeitbeschäftigung mit Familientagen kann mit dem jeweiligen Antrag auf Ermäßigung der Arbeitszeit/Teilzeitbeschäftigung beim Referat Z1 beantragt werden.
Inanspruchnahme der Familientage – Buchung in BayZeit
Die Inanspruchnahme genehmigter Familientage ist in BayZeit bis zur Einführung einer Zeitart (ZA) „Familientage“ zunächst über die Registerkarte „Anträge Tage“ über die ZA DB (Dienstbefreiung Tag) zu beantragen. Im Feld „Antrag Begründung“ ist zur Erläuterung „Familientag“ anzugeben. Anschließend ist der Antrag wie bisher bei einer Dienstbefreiung im Genehmigungsworkflow von BayZeit zu versenden. Bis zur Einführung einer maschinellen Lösung in BayZeit zur Vorgabe und Überwachung der genehmigten Familientage regeln die Dienststellen das weitere Verwaltungsverfahren in eigener Zuständigkeit.
Für Fragen zum Vollzug stehen das Referat Z1 (Antrags- und Genehmigungsverfahren) und das Referat Z2 (Abwicklung in BayZeit) sowie die örtlichen Geschäftsstellen
zur Verfügung."
Ich hoffe, das hilft.