Ich hänge mich hier mal an, da es passt und kein neues Thema eröffnet werden muss.
Mein AG hat eine Dienstvereinbarung für flexible Arbeitszeiten erlassen. Es gibt eine Rahmenarbeitszeit, die einem zwischen A und Z ermöglicht zu arbeiten. Weiterhin gibt es Servicezeiten zwischen B und C sowie D und Y. In den Servicezeiten ist vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter untereinander zu gewährleisten haben, dass es einen Ansprechpartner gibt, der für jedes Sachgebiet Auskunft geben kann.
Sprich, wenn zwei Kollegen für Thema 1 zuständig sind, dann können die Kollegen sich untereinander abstimmen, wer wann anwesend ist, mit der abschließenden Freigabe durch die Fachbereichsleitung.
Seit dieser Regelung werden Mitarbeiter nicht mehr für Arztgänge freigestellt, da es keine Arbeitszeiten mehr gibt.
Nach dieser Logik sollte aufgrund von Urlaub oder Krankheit nur ein Kollege für ein Thema Auskunft geben können, hat er sich laut Dienstvereinbarung im Rahmen der Servicezeiten im Dienst zu befinden und zu arbeiten.
Zieht die oben beschriebene Anwendung einer solchen Dienstvereinbarung für die Umgehung der Freistellung für Arztbesuche innerhalb des TVöD?