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Arzttermine in der Schwangerschaft
KakPuh:
Hallo allerseits,
ich versuche mich kurz zu halten:
Ausgangslage: Angestellte TV-L, 100% Arbeitszeit, die Dienstvereinbarung gibt eine Funktionszeit in einem Arbeitszeitkorridor, aber keine Kernarbeitszeit vor, daher üblicherweise keine Freistellung für Arztbesuche.
Trotzdem hier die Frage: Können die in einer Risikoschwangerschaft doch ziemlich häufigen Arztbesuche über §7 MuSchG zu einer Freistellung führen? Oder kann man sich hier weiterhin auf die Gleitzeit berufen und Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit "anordnen"?
Danke!
Organisator:
Wenn es dir darum geht, bezahlt für die Arzttermine freigestellt zu werden, wäre zunächst zu prüfen, ob es einen Zeitraum gibt, in dem du zur Arbeit verpflichtet bist.
Bei einem Arbeitszeitkorridor, welcher keine verpflichtenden Arbeitszeiten vorsieht, ist dies nicht der Fall, so dass dich dein AG auch nicht von der Verpflichtung zur Arbeit freistellen kann.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es andere Lösungsmöglichkeiten gibt, z.B. zusätzliches Zeitguthaben für solche Arztbesuche. Das wäre aber zunächst intern zu klären, Personalstelle oder GleiB wären da gute Ansprechpartner.
OrganisationsGuy:
Ich hänge mich hier mal an, da es passt und kein neues Thema eröffnet werden muss.
Mein AG hat eine Dienstvereinbarung für flexible Arbeitszeiten erlassen. Es gibt eine Rahmenarbeitszeit, die einem zwischen A und Z ermöglicht zu arbeiten. Weiterhin gibt es Servicezeiten zwischen B und C sowie D und Y. In den Servicezeiten ist vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter untereinander zu gewährleisten haben, dass es einen Ansprechpartner gibt, der für jedes Sachgebiet Auskunft geben kann.
Sprich, wenn zwei Kollegen für Thema 1 zuständig sind, dann können die Kollegen sich untereinander abstimmen, wer wann anwesend ist, mit der abschließenden Freigabe durch die Fachbereichsleitung.
Seit dieser Regelung werden Mitarbeiter nicht mehr für Arztgänge freigestellt, da es keine Arbeitszeiten mehr gibt.
Nach dieser Logik sollte aufgrund von Urlaub oder Krankheit nur ein Kollege für ein Thema Auskunft geben können, hat er sich laut Dienstvereinbarung im Rahmen der Servicezeiten im Dienst zu befinden und zu arbeiten.
Zieht die oben beschriebene Anwendung einer solchen Dienstvereinbarung für die Umgehung der Freistellung für Arztbesuche innerhalb des TVöD?
McOldie:
Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nach TVöD ist möglich, wenn er in der Arbeitszeit erfolgen muss. § 29 des TVöD bezieht alle ärztlichen und ärztlich verordneten Behandlungen ein.
Siehe hierzu auch den interessanten Beitrag:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arztbesuch_idesk_PI13994_HI710768.html
KakPuh:
--- Zitat von: Organisator am 17.10.2023 14:44 ---Bei einem Arbeitszeitkorridor, welcher keine verpflichtenden Arbeitszeiten vorsieht, ist dies nicht der Fall, so dass dich dein AG auch nicht von der Verpflichtung zur Arbeit freistellen kann.
--- End quote ---
Aber ist das nicht nur der Fall für reguläre Arzttermine/Behandlungen
Paragraf 7 MuSchG sagt: „Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.“
Paragraf 29 TV-L spezifiziert: „wenn diese in der Arbeitszeit erfolgen muss“, diese Einschränkung macht das MuSchG nicht…
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