Autor Thema: Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld  (Read 2602 times)

Frank1234

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Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« am: 17.10.2023 16:10 »
Bin seit 30 Jahren bei Der Stadt beschäftigt.
Bekomme Zuzahlung zum Krankengeld.

Meine Frage

Werde ab 27.Oktober leider in das Krankengeld gehen.
Unterschied Krankengeld Netto zum Gehalt wird dann bezahlt.
Aber wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus, das man ja Ende November erhält.
Bekomme ich da auch den Ausgleich zum Gehalt vom November und dem 13. Monatsgehalt bezahlt?

Was passiert wenn ich End eNovember wieder gesund werde, was ich hoffe.

Vielen Dank im Voraus.

Frank

McOldie

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 17.10.2023 17:17 »
Bemessungsgrundlage ist das Entglt in den Monaten Juli, August und September. Die Tatsache, dass ab Oktober ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt wird, führt nicht zu einer Minderung der Sonderzahlung (=Weihnachtsgeld). Voraussetzung für die Sonderzahlung ist, dass am 1.12. das Arbeitsverhältnis besteht. dieses ist auch erfüllt. Insoweit keine Angst

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 17.10.2023 17:24 »
Hallo Mc Oldie, vielen lieben Dank für die Nachricht.
Also habe ich das richtig verstanden, Krankengeld + Zusatzzahlung von der Stadt auf Netto als wenn ich nicht Krankengeld beziehen werde. Dann dazu noch das 13. Monatsgehalt. Wie wird das denn dann ausgezahlt, Brutto?
Wenn Brutto hätte ich ja so gesehen, weniger Abzüge als wenn ich Gehalt + 13. Monatsgehalt.
Oder Krankengeld + Zusatzzahlung Netto als würde ich kein Krankengeld beziehen und dann Netto noch dabei (Weihnachtsgeld)?

Also wäre das so, berechnet wird mein Nettoauszahlung (Normales Gehalt+Weihnachtsgeld was ich dann als Netto bekomme) und dann praktisch Krankengeld plus Zuschuss das ich auf den Nettogehalt vom normalen Gehalt + Weihnachtsgeld bekomme?

Achso ist das definitiv, wo steht das eigentlich?

TV-Ler

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 18.10.2023 06:58 »
Hallo Mc Oldie, vielen lieben Dank für die Nachricht.
Also habe ich das richtig verstanden, Krankengeld + Zusatzzahlung von der Stadt auf Netto als wenn ich nicht Krankengeld beziehen werde. Dann dazu noch das 13. Monatsgehalt. Wie wird das denn dann ausgezahlt, Brutto?
Wenn Brutto hätte ich ja so gesehen, weniger Abzüge als wenn ich Gehalt + 13. Monatsgehalt.
Oder Krankengeld + Zusatzzahlung Netto als würde ich kein Krankengeld beziehen und dann Netto noch dabei (Weihnachtsgeld)?

Also wäre das so, berechnet wird mein Nettoauszahlung (Normales Gehalt+Weihnachtsgeld was ich dann als Netto bekomme) und dann praktisch Krankengeld plus Zuschuss das ich auf den Nettogehalt vom normalen Gehalt + Weihnachtsgeld bekomme?

Achso ist das definitiv, wo steht das eigentlich?
Die Jahressonderzahlung wird nicht Brutto ausgezahlt, sondern unterliegt den üblichen Abzügen.

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 18.10.2023 12:19 »
Habe gerade mit der Personalabteilung telefoniert.
Lt der Mitarbeiterin hat es keinen Einfluss auf das Weihnachtsgeld, nur wenn ich noch im nächsten Jahr krank bin.

Lt. Verdi passiert der Ausgleich nicht automatisch sondern muss beantragt werden.

Hat jemand schon sowas erlebt oder kennt sich damit aus?

Mitarbeiter können sich ja auch mal vertun.

andi1504

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 19.10.2023 07:33 »
Habe gerade mit der Personalabteilung telefoniert.
Lt der Mitarbeiterin hat es keinen Einfluss auf das Weihnachtsgeld, nur wenn ich noch im nächsten Jahr krank bin.

Lt. Verdi passiert der Ausgleich nicht automatisch sondern muss beantragt werden.

Hat jemand schon sowas erlebt oder kennt sich damit aus?

Mitarbeiter können sich ja auch mal vertun.

Hallo Frank,

Du hast jetzt die Aussagen hier im Forum erhalten und auch von Deiner Personalabteilung bestätigt bekommen, dass Dir die ungekürzte Sonderzahlung im November zusteht. Da ist auch nach dem TVöD in diesem Zusammenhang nichts zu beantragen.

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 21.10.2023 11:05 »
Vielen lieben Dank für die Info.

Wie sieht das mit der Auszahlung eigentlich aus?
Normalerweise bekomme ich am 28. immer das Geld überwiesen.
Ab dem 22.10. bin ich dann im Krankengeld. Krankmeldung vom 20.10.-03.11.
Bekomme ich dann am 28. das ganze Geld überwiesen, also Krankengeld + Ausgleich oder verzögert sich das dann bis zum 03.11.?
Oder Teilzahlung am 28. dann den Rest am 03.11.?

Danke im Voraus!

cyrix42

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 21.10.2023 11:53 »
Moin, mit dem Krankengeld hat dein Arbeitgeber nichts am Hut; dafür ist deine Krankenkasse zuständig. Von dieser bekommst du auch automatisch (jedenfalls sollte es so sein) das Krankengeld ausgezahlt, wenn du deine Krankschreibungen auch immer entsprechend dort einreichst. Zumindest bei mir war es so, und ich kann mir vorstellen, dass dies auch allgemein der Fall ist, dass die Krankengeldzahlung dann immer tag-genau rückwirkend von der letzten Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum vorletzten Termin (bzw. Beginn des Krankengeldbezugs) berechnet und auch getätigt wurde. Wirst du also jeweils für 2 Wochen krankgeschrieben, gibt es nach diesem Schema auch jeweils für 2 Wochen Krankengeld…

Unabhängig davon stehen dir Leistungen von deinem Arbeitgeber zu. Du wirst von deinem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten, dass du mit Beginn des Krankengeldbezugs keine Lohnfortzahlung mehr erhältst. Nichtsdestotrotz wirst du mit der normalen Monats-Abrechnung und -Überweisung für das November-Gehalt einfach auch die Jahres-Sonderzahlung ausgezahlt bekommen. Ggf. wird diese noch nicht steuerlich korrekt betrachtet, was dann entweder mit der Dezember-Überweisung geklärt wird, spätestens aber durch die mit der Steuererklärung richtig gestellt wird.

Auch bezüglich des Zuschusses zum Krankengeld musst du nichts tun; dieser kommt automatisch von deinem Arbeitgeber. Aber Achtung: Dieser Zuschuss geht nur über die Höhe zwischen einerseits „Netto-Lohn“ und andererseits „Brutto-Krankengeld“. Von letzterem fließen noch Sozialversicherungsbeiträge ab, die also durch den Zuschuss nicht aufgefangen werden. (Außerdem laufen die VBL-Beiträge während des Krankengeldbezugs weiter, sodass dein AG, da er ja keinen Lohn mehr zahlt, deinen AN-Beitrag dafür vorstreckt, welchen er dann später mit folgenden Lohnabrechnungen sich wieder von dir zurückholt. Nur, damit man nicht überrascht ist, dass auf der Abrechnung dann ggf. ein negativer Auszahlungsbetrag steht…)

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #8 am: 21.10.2023 12:26 »
Hallo cyrix, danke für die Info.
Bekomme ich dann am 28.10 erstmal das Geld vom Arbeitgeber (01.10.-21.10.) und dann später den Zuschuss oder wie geht das von statten?

Zuschuss vom Arbeitgeber? Wie läuft das ab? Ich sag mal 2500 habe ich Netto vom Arbeitgeber, Krankenkasse zahlt zb. 2250 netto , bekomme ich dann netto vom Arbeitgeber die 250 Euro so das ich wieder auf 2500 Netto komme?

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #9 am: 21.10.2023 12:46 »
Achso bin seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst.
Habe das irgendwo gelesen:

Wer bis zur Überleitung in den TVÖD,BAT Angestellter war fällt unter einer Besitzstandsregelung(Besitsstandsregelung zum TVÖD Tarifvertrag.)
Bei diesem Personnenkreis wird dieDifferenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgeld als Krankengeldzuschuss gezahlt.

Ist das so richtig, also würde ich bei 2500 Netto vom Arbeiter dann sagen wir mal 2250 Netto Krankenkasse den Ausgleich über 250 Euro netto erhalten, so das ich dann 2500 Netto hätte?

BAT

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #10 am: 21.10.2023 16:18 »
Das gilt für Beschäftigte, die bereits zum 01.07.1994 im BAT waren.

Die genauen Regelungen kenne andere besser.

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #11 am: 21.10.2023 19:51 »
Frage wegen der Auszahlung:

Bekomme ich dann am 28.10 erstmal das Geld vom Arbeitgeber (01.10.-21.10.) und dann später den Zuschuss oder wie geht das von statten?

Krankengeld ab 22.10. Krankmeldung 20.10.-03.11.

Frank1234

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Antw:Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld
« Antwort #12 am: 24.10.2023 09:54 »
Kann keiner auf die Frage eine Antwort geben?