Moin, mit dem Krankengeld hat dein Arbeitgeber nichts am Hut; dafür ist deine Krankenkasse zuständig. Von dieser bekommst du auch automatisch (jedenfalls sollte es so sein) das Krankengeld ausgezahlt, wenn du deine Krankschreibungen auch immer entsprechend dort einreichst. Zumindest bei mir war es so, und ich kann mir vorstellen, dass dies auch allgemein der Fall ist, dass die Krankengeldzahlung dann immer tag-genau rückwirkend von der letzten Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum vorletzten Termin (bzw. Beginn des Krankengeldbezugs) berechnet und auch getätigt wurde. Wirst du also jeweils für 2 Wochen krankgeschrieben, gibt es nach diesem Schema auch jeweils für 2 Wochen Krankengeld…
Unabhängig davon stehen dir Leistungen von deinem Arbeitgeber zu. Du wirst von deinem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten, dass du mit Beginn des Krankengeldbezugs keine Lohnfortzahlung mehr erhältst. Nichtsdestotrotz wirst du mit der normalen Monats-Abrechnung und -Überweisung für das November-Gehalt einfach auch die Jahres-Sonderzahlung ausgezahlt bekommen. Ggf. wird diese noch nicht steuerlich korrekt betrachtet, was dann entweder mit der Dezember-Überweisung geklärt wird, spätestens aber durch die mit der Steuererklärung richtig gestellt wird.
Auch bezüglich des Zuschusses zum Krankengeld musst du nichts tun; dieser kommt automatisch von deinem Arbeitgeber. Aber Achtung: Dieser Zuschuss geht nur über die Höhe zwischen einerseits „Netto-Lohn“ und andererseits „Brutto-Krankengeld“. Von letzterem fließen noch Sozialversicherungsbeiträge ab, die also durch den Zuschuss nicht aufgefangen werden. (Außerdem laufen die VBL-Beiträge während des Krankengeldbezugs weiter, sodass dein AG, da er ja keinen Lohn mehr zahlt, deinen AN-Beitrag dafür vorstreckt, welchen er dann später mit folgenden Lohnabrechnungen sich wieder von dir zurückholt. Nur, damit man nicht überrascht ist, dass auf der Abrechnung dann ggf. ein negativer Auszahlungsbetrag steht…)