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Zuzahlung Krankengeld und Weihnachtsgeld

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andi1504:

--- Zitat von: Frank1234 am 18.10.2023 12:19 ---Habe gerade mit der Personalabteilung telefoniert.
Lt der Mitarbeiterin hat es keinen Einfluss auf das Weihnachtsgeld, nur wenn ich noch im nächsten Jahr krank bin.

Lt. Verdi passiert der Ausgleich nicht automatisch sondern muss beantragt werden.

Hat jemand schon sowas erlebt oder kennt sich damit aus?

Mitarbeiter können sich ja auch mal vertun.

--- End quote ---

Hallo Frank,

Du hast jetzt die Aussagen hier im Forum erhalten und auch von Deiner Personalabteilung bestätigt bekommen, dass Dir die ungekürzte Sonderzahlung im November zusteht. Da ist auch nach dem TVöD in diesem Zusammenhang nichts zu beantragen.

Frank1234:
Vielen lieben Dank für die Info.

Wie sieht das mit der Auszahlung eigentlich aus?
Normalerweise bekomme ich am 28. immer das Geld überwiesen.
Ab dem 22.10. bin ich dann im Krankengeld. Krankmeldung vom 20.10.-03.11.
Bekomme ich dann am 28. das ganze Geld überwiesen, also Krankengeld + Ausgleich oder verzögert sich das dann bis zum 03.11.?
Oder Teilzahlung am 28. dann den Rest am 03.11.?

Danke im Voraus!

cyrix42:
Moin, mit dem Krankengeld hat dein Arbeitgeber nichts am Hut; dafür ist deine Krankenkasse zuständig. Von dieser bekommst du auch automatisch (jedenfalls sollte es so sein) das Krankengeld ausgezahlt, wenn du deine Krankschreibungen auch immer entsprechend dort einreichst. Zumindest bei mir war es so, und ich kann mir vorstellen, dass dies auch allgemein der Fall ist, dass die Krankengeldzahlung dann immer tag-genau rückwirkend von der letzten Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum vorletzten Termin (bzw. Beginn des Krankengeldbezugs) berechnet und auch getätigt wurde. Wirst du also jeweils für 2 Wochen krankgeschrieben, gibt es nach diesem Schema auch jeweils für 2 Wochen Krankengeld…

Unabhängig davon stehen dir Leistungen von deinem Arbeitgeber zu. Du wirst von deinem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten, dass du mit Beginn des Krankengeldbezugs keine Lohnfortzahlung mehr erhältst. Nichtsdestotrotz wirst du mit der normalen Monats-Abrechnung und -Überweisung für das November-Gehalt einfach auch die Jahres-Sonderzahlung ausgezahlt bekommen. Ggf. wird diese noch nicht steuerlich korrekt betrachtet, was dann entweder mit der Dezember-Überweisung geklärt wird, spätestens aber durch die mit der Steuererklärung richtig gestellt wird.

Auch bezüglich des Zuschusses zum Krankengeld musst du nichts tun; dieser kommt automatisch von deinem Arbeitgeber. Aber Achtung: Dieser Zuschuss geht nur über die Höhe zwischen einerseits „Netto-Lohn“ und andererseits „Brutto-Krankengeld“. Von letzterem fließen noch Sozialversicherungsbeiträge ab, die also durch den Zuschuss nicht aufgefangen werden. (Außerdem laufen die VBL-Beiträge während des Krankengeldbezugs weiter, sodass dein AG, da er ja keinen Lohn mehr zahlt, deinen AN-Beitrag dafür vorstreckt, welchen er dann später mit folgenden Lohnabrechnungen sich wieder von dir zurückholt. Nur, damit man nicht überrascht ist, dass auf der Abrechnung dann ggf. ein negativer Auszahlungsbetrag steht…)

Frank1234:
Hallo cyrix, danke für die Info.
Bekomme ich dann am 28.10 erstmal das Geld vom Arbeitgeber (01.10.-21.10.) und dann später den Zuschuss oder wie geht das von statten?

Zuschuss vom Arbeitgeber? Wie läuft das ab? Ich sag mal 2500 habe ich Netto vom Arbeitgeber, Krankenkasse zahlt zb. 2250 netto , bekomme ich dann netto vom Arbeitgeber die 250 Euro so das ich wieder auf 2500 Netto komme?

Frank1234:
Achso bin seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst.
Habe das irgendwo gelesen:

Wer bis zur Überleitung in den TVÖD,BAT Angestellter war fällt unter einer Besitzstandsregelung(Besitsstandsregelung zum TVÖD Tarifvertrag.)
Bei diesem Personnenkreis wird dieDifferenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgeld als Krankengeldzuschuss gezahlt.

Ist das so richtig, also würde ich bei 2500 Netto vom Arbeiter dann sagen wir mal 2250 Netto Krankenkasse den Ausgleich über 250 Euro netto erhalten, so das ich dann 2500 Netto hätte?

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