Autor Thema: Anspruch Urlaub nach TVöD vergleich zu BUrlG  (Read 2243 times)

Fragmon

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Hallo Profis,

ich bräuchte mal eure Meinung.

Ein Beschäftigter beginnt das AV am 01.03.2023.

Aufgrund § 26 2b TvöD erhält er anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe von 25 Tagen. Im Rahmen einer Vergleichsbetrachtung mit dem BurlG erfüllt er in dem jahr die Wartezeit und erwirbt den vollen Urlaubsanspruch nach Erfüllen der Wartezeit von sechs Monaten. Da der Anspruch nach TVöD günstiger ist erhält er daher einen Anspruch von 25 Tagen.

Wie ist es nun mit der tatsächlichen Inanspruchnahme? Gemäß BurlG besitzt man den vollen Anspruch erst nach sechs Monaten. Jedoch erwirbt er nach § 26 2b einen monatlichen Urlaubsanspruch. Hat der Beschäftigte nun am 01.05. bspw. Anspruch auf 5 Tage Erholungsurlaub, da er sich diesen bis dahin "erdient hat"?

SiegVibe

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Antw:Anspruch Urlaub nach TVöD vergleich zu BUrlG
« Antwort #1 am: 18.10.2023 09:13 »
Meine Meinung dazu (das Thema ist ja ein Minenfeld):

Nach § 5 BUrlG entsteht der Teilanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Somit erarbeitet sich der Mitarbeiter den Urlaubsanspruch in der Probezeit. Für jeden Monat steht bei einer 5-Tage-Woche ein Teilurlaubsanspruch i.H.v. 1,66.... Tagen.

Nach § 26 Abs. 2 lit. b TVöD erhält der Beschäftigte für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Abs. 1 (30 Tage / 12 = 2,5). Hier wird der Urlaubsanspruch nicht erarbeitet, sondern vom voraussichtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ausgegangen. Somit folgt der TVöD der Theorie des regulären Erholungsurlaubs nach Wartezeiterfüllung gem. BUrlG.

Der Anspruch entsteht also bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses in vollem Umfang i.H.v. 25 Urlaubstagen. Dieser Anspruch kann jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses soweit gekürzt werden, wie er dem Mindesturlaub nach erfüllter Wartezeit nicht entgegensteht. Vor erfüllter Wartezeit ist der TVöD immer günstiger.

Fragmon

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Antw:Anspruch Urlaub nach TVöD vergleich zu BUrlG
« Antwort #2 am: 19.10.2023 08:28 »
In dieser Konstellation besteht aber kein Teilurlaubsanspruch nach § 5 BurlG, da die Wartezeit im Kalenderjahr erfüllt wird.

SiegVibe

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Antw:Anspruch Urlaub nach TVöD vergleich zu BUrlG
« Antwort #3 am: 23.10.2023 09:05 »
Dann hast du dir die Frage doch selbst beantwortet.