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Anspruch auf Rückmeldung nach Absage

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hotte:
Hallo,

gibt es einen rechtlichen Anspruch für einen internen oder externen Arbeitnehmer bzw. Bewerber auf eine Rückmeldung nach einer Absage, also das Recht darauf zu erfahren, warum man nicht eingestellt wurde?

Wie lange hat dann der AG Zeit, dieses zu geben?

Danke.

Grüße

clarion:
Man hat Anspruch auf Akteneinsicht, um den Bewerberverfahrensanspruch zu wahren.

Bei mündlichen Auskünfte nach einem Bewerbergespräch wird man bei den meisten Personalern nur hören, dass man den Erwartungen nicht entsprochen hat oder aber dass jemand anders besser war. Jedenfalls  erhielt ich vor ca. 10 Jahren solche nichtssagende Auskünfte.

hotte:
Innerhalb welcher Frist muss man Akteneinsicht erhalten, wenn ich z. B. heute eine Absage erhalte und gleich um Akteneinsicht bitte? Verjährt auch irgendwann dieser Anspruch? Wenn ich z. B. vor einem halben Jahr eine Absage erhalten habe, habe ich dann noch immer Anspruch?

Woraus ergibt sich dieser Bewerbungsverfahrensanspruch?

Und welche Akte(n) darf man alle einsehen?

MoinMoin:
Nein, nach 6 Monaten ist der Drops gelutscht.
Ich meine 14 Tage im Hinterkopf zu haben, denn der AG muss irgendwann ja Rechtssicherheit bei der Einstellung haben.

§33 GG

Die Akten um sich ein Bild zu machen ob gemauschelt wurde oder ob eine nachvollziehbares Verfahren gelaufen ist


hotte:
Sorry, aber welche Akten genau? Oder reicht es, dass man sagt, dass man die Akten einsehen möchte?

Und die 14 Tage beginnen mit dem Tag der Absage?

Und wenn ich innerhalb dieser 14 Tage um Akteneinsicht gebeten habe, hat der AG wie lange Zeit, mit diese zu gewähren?

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