Autor Thema: Darf lange AU Zeugnis abwerten?  (Read 961 times)

uhu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Darf lange AU Zeugnis abwerten?
« am: 17.10.2023 21:47 »
Hallo,

ich stehe kurz vorm Ende der Befristung. Dass es nicht weitergeht, war eigentlich am ersten Tag klar.

Jetzt war ich das letzte halbe Jahr krank.

Darf das das Arbeitszeugnis in irgendeiner Art negativ beeinflussen?

Danke.

Gruß

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Darf lange AU Zeugnis abwerten?
« Antwort #1 am: 18.10.2023 08:01 »
Hallo,

wenn deine Krankheit „prägend“ für das Arbeitsverhältnis war, also 50 % oder mehr der Beschäftigungszeit betrug, dann darf „Krankheit“ als Grund für die Ausfallzeit angegeben werden. Die genaue Art der Krankheit aber selbst dann auch nicht.

Da viele AG aber Angst vor ein Klageverfahren haben, würde ich mir da nicht all so große Gedanken machen.