Autor Thema: [SN] Beförderungsstellen Schuldienst A13 mit Amtszulage  (Read 2618 times)

LehrerInSachsen

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Hallo zusammen,
aus diversen Gesprächen weiß ich, dass verbeamtete Lehrer, die Funktionsstellen innehaben (Fachleiter, Fachberater etc.) nicht direkt in die A14 befördert werden, sondern (wenn überhaupt - wenn Haushaltsstellen da etc.) erst die A13 mit Amtszulage durchlaufen müssen. Hierzu gab es vor kurzem auch schonmal ein Thread, aber der ist leider geschlossen.
Wo kann man denn nachlesen, wie hoch diese Amtszulage ist und wie lange man mind. warten muss, bis man Chance auf die A14 hat? Dass es keinen Rechtsanspruch gibt und man tw. ewig warten kann, ist mir bekannt. Aber vielleicht weiß jemand mehr über die Amtszulage...

PoloG

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Hallo,

die Amtszulage für Fachleiterinnen und Fachleiter beträgt momentan 183,58 € (Brutto). Diese ergibt sich aus Anlage 7 zum SächsBesG:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872?redirect_succesor_allowed=1#anl7

Mir fällt gerade auf, dass diese Anlage 7 bis 31. Juli 2023 gültig war.

Für die Beförderung nach A 14 muss eine Stelle frei sein. Wie das mit den Wartezeiten bei Lehrern ist weiß ich nicht genau. In Frage kommt:
Wartezeit nach § 19 Abs. 4 SächsLVO 3 Jahre
oder nach § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SächsBG 1 Jahr

Würde mich auch interessieren, wenn es jemand genauer sagen kann.

oorschwerbleede

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Soweit ich weiß gibt es bei Lehrern in Sachsen erst A14-Stellen als stellvertretender Schulleiter und A15 für den Schulleiter. Heißt für Lehrer mit Funktionsstellen wie Fachberater etc. bleibt es bei A13Z - unabhängig der Wartezeiten.

LehrerInSachsen

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In den Ausschreibungen steht, dass die Stellen (bei entsprechenden Vorraussetzungen) bis A14 vergütet werden können.

oorschwerbleede

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A14 oder E 14 - das wird gern mal verwechselt (ohne dir einen Vorwurf machen zu wollen oder dir zu nahe zu treten). Denn im Angestelltenverhältnis dürfte es tatsächlich die E14 sein.

LehrerInSachsen

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Nein, habe ich nicht verwechselt. Kann man u.a. hier nachlesen: https://www.karriere.sachsen.de/karriere/stellenanzeige.jsp?id=31191
Oder hier
https://www.karriere.sachsen.de/karriere/stellenanzeige.jsp?id=30891
Allerdings nur in der vollständigen Stellenausschreibung, die dort zum Download bereit steht.

Auch die verbeamteten Fachleiter und älteren Fachberater haben die A14.

oorschwerbleede

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Dann musst du auf das Vorhandensein einer entsprechenden Stelle warten. In der Ausschreibung steht explizit drin:

"Verbeamtete Lehrkräfte können nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in die Besoldungsgruppe A 14 befördert werden."

Also selbst bei Erfüllen der Wartezeit und Erreichen der notwendigen Beurteilungspunkte aus der letzten Regelbeurteilung (oder Anlassbeurteilung) kann es einfach daran scheitern, dass keine Stelle mit Wertigkeit A14 im Haushalt vorhanden und frei ist.

LehrerInSachsen

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Das ist mir schon klar und war auch nicht die Frage. Ich wollte wissen, wie lange die Wartezeit in A13 mit Amtszulage ist, bis man überhaupt in die A14 kommen kann.

oorschwerbleede

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Die Wartezeiten sind jeweils von deiner letzten Regelbeurteilung abhängig und liegt zwischen 1 und 3 Jahre seit der letzten Beförderung in die A13Z. Sprungbeförderung direkt aus A13 ist nicht möglich. Heißt, du musst erst in die A13Z befördert werden (i.d.R. ein Jahr nach Lebenszeitverbeamtung). Dann beginnt die Wartezeit für die Beförderung aus der A13Z.

Alles unter der Voraussetzung, dass auch eine Stelle dafür da ist.