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[SN] Beförderungsstellen Schuldienst A13 mit Amtszulage
LehrerInSachsen:
Hallo zusammen,
aus diversen Gesprächen weiß ich, dass verbeamtete Lehrer, die Funktionsstellen innehaben (Fachleiter, Fachberater etc.) nicht direkt in die A14 befördert werden, sondern (wenn überhaupt - wenn Haushaltsstellen da etc.) erst die A13 mit Amtszulage durchlaufen müssen. Hierzu gab es vor kurzem auch schonmal ein Thread, aber der ist leider geschlossen.
Wo kann man denn nachlesen, wie hoch diese Amtszulage ist und wie lange man mind. warten muss, bis man Chance auf die A14 hat? Dass es keinen Rechtsanspruch gibt und man tw. ewig warten kann, ist mir bekannt. Aber vielleicht weiß jemand mehr über die Amtszulage...
PoloG:
Hallo,
die Amtszulage für Fachleiterinnen und Fachleiter beträgt momentan 183,58 € (Brutto). Diese ergibt sich aus Anlage 7 zum SächsBesG:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872?redirect_succesor_allowed=1#anl7
Mir fällt gerade auf, dass diese Anlage 7 bis 31. Juli 2023 gültig war.
Für die Beförderung nach A 14 muss eine Stelle frei sein. Wie das mit den Wartezeiten bei Lehrern ist weiß ich nicht genau. In Frage kommt:
Wartezeit nach § 19 Abs. 4 SächsLVO 3 Jahre
oder nach § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SächsBG 1 Jahr
Würde mich auch interessieren, wenn es jemand genauer sagen kann.
oorschwerbleede:
Soweit ich weiß gibt es bei Lehrern in Sachsen erst A14-Stellen als stellvertretender Schulleiter und A15 für den Schulleiter. Heißt für Lehrer mit Funktionsstellen wie Fachberater etc. bleibt es bei A13Z - unabhängig der Wartezeiten.
LehrerInSachsen:
In den Ausschreibungen steht, dass die Stellen (bei entsprechenden Vorraussetzungen) bis A14 vergütet werden können.
oorschwerbleede:
A14 oder E 14 - das wird gern mal verwechselt (ohne dir einen Vorwurf machen zu wollen oder dir zu nahe zu treten). Denn im Angestelltenverhältnis dürfte es tatsächlich die E14 sein.
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