Es ergeben sich verschiedene Fragen:
Die erste Frage wäre, ob es sich bei den zusätzlichen Aufgaben um höherwertige Tätigkeiten handelt?
Irgendwelche Stellenzuordnung sind dabei egal. Wenn ja, steht dir eine Zulage gem. § 14 zu.
Sind diese von befugtem Personal übertragen worden?
Ist dein Vorgesetzter befugt, Gehälter für den AG zu verhandeln?
Das Gehaltsgefüge im TV-L wird durch die Gehaltstabelle abgebildet. Sofern es keine höherwertigen Aufgaben sind, könntest du dich um eine Zulage gem. §16 (5) bemühen.
Alles darüber hinaus wäre übertariflich oder außertariflich. Hier müsstest du herausfinden, ob dies dem AG (und dir) überhaupt möglich ist.
Eine Stufenlaufzeitverkürzung macht sicherlich Sinn, sofern der AG diese grundsätzlich anwendet und sofern du deine erheblich überdurchschnittlichen Leistungen klar machen kannst.