Autor Thema: Gehaltserhöhung im TV-L, welche Möglichkeiten gibt es?  (Read 4816 times)

LP

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Hallo zusammen,

ich möchte mit meinem Vorgetzten eine Gehaltserhöhung verhandeln. Ich habe seit mittlerweile 1,5 Jahren Tätigkeiten einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin übernommen. Die Stelle ist schwer zu besetzen und ist mittlerweile auch befristet für eine andere Stelle mit anderen Tätigkeiten umgewidmet worden. Die Befristung der Umwidmung soll verlängert werden. Ich werde diese zusätzlichen Tätigkeiten - die sich von meinen völlig unterscheiden - also für mind. weitere 1,5 Jahre ausüben.

Welche Möglichkeiten einer Gehaltserhöhung gibt es im TV-L?

Ich bin aktuell in der Gehaltsgruppe 9b, Stufe 4, der nächste Stufenaufstieg ist am 1.5.2024. Würde eine Stufenlaufzeitverkürzung Sinn machen oder gibt es andere Möglichkeiten?

Vielleicht habt ihr Tips wie ich am besten vorgehen kann.

Besten Dank und viele Grüße
LP


FearOfTheDuck

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Es ergeben sich verschiedene Fragen:

Die erste Frage wäre, ob es sich bei den zusätzlichen Aufgaben um höherwertige Tätigkeiten handelt?
Irgendwelche Stellenzuordnung sind dabei egal. Wenn ja, steht dir eine Zulage gem. § 14 zu.

Sind diese von befugtem Personal übertragen worden?

Ist dein Vorgesetzter befugt, Gehälter für den AG zu verhandeln?
Das Gehaltsgefüge im TV-L wird durch die Gehaltstabelle abgebildet. Sofern es keine höherwertigen Aufgaben sind, könntest du dich um eine Zulage gem. §16 (5) bemühen.
Alles darüber hinaus wäre übertariflich oder außertariflich. Hier müsstest du herausfinden, ob dies dem AG (und dir) überhaupt möglich ist.

Eine Stufenlaufzeitverkürzung macht sicherlich Sinn, sofern der AG diese grundsätzlich anwendet und sofern du deine erheblich überdurchschnittlichen Leistungen klar machen kannst.

tv-landschaft

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Man kann auch ohne AT zusätzlich noch eine Leistungszulage nach TV-L § 40 Nr. 6 iVm § 18 zahlen, je nachdem wie man "besondere Leistungen" auslegt.

FearOfTheDuck

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Stimmt. Sofern § 40 auf den Fragesteller zutrifft. Danke für die Ergänzung!

Mario Nette

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...

Das Gehaltsgefüge im TV-L wird durch die Gehaltstabelle abgebildet. Sofern es keine höherwertigen Aufgaben sind, könntest du dich um eine Zulage gem. §16 (5) bemühen.
...

Wie verhält es sich denn mit den Zulagen gemäß §16 (5)? Ist da grundsätzlich alles frei verhandelbar?

Bei mir wird gerade im Zuge einer Einstellung die Stufe geprüft. Alternativ möchte man es ggf. über eine Zulage regeln. Mir ist natürlich in Anbetracht zukünftiger Stufenaufstiege die höhere Stufe lieber.

Wenn ich z. B. in Stufe 3 eingestellt werde und ich eine Zulage in Höhe der Differenz (z. B. 100,-) zu Stufe 4 bekomme, dann aber in 4 Jahren in Stufe 4 aufsteige, kann ich da dann verhandeln, dass die Zulage automatisch der Differenz zwischen der neuen (4.) und nächsten (5.) Stufe angepasst wird (z. B. 250,-)?

MoinMoin

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Ja.
Man kann fixe Beträge oder dynamische Beträge als Zulage definieren. Es darf halt nicht höher sein als die Diff zum Entgelt plus zwei Stufen.

Corsi

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Ja.
Man kann fixe Beträge oder dynamische Beträge als Zulage definieren. Es darf halt nicht höher sein als die Diff zum Entgelt plus zwei Stufen.

Hm? Ich dachte, die Zulage nach $16.5 ist maximal 20% der 2. Stufe und wird auch nur ausgezahlt, wenn man schon in der letzten Stufe z.b. 13/6 ist. Ist das wirklich frei verhandelbar in jeder Stufe?

MoinMoin

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Ja.
Man kann fixe Beträge oder dynamische Beträge als Zulage definieren. Es darf halt nicht höher sein als die Diff zum Entgelt plus zwei Stufen.

Hm? Ich dachte, die Zulage nach $16.5 ist maximal 20% der 2. Stufe und wird auch nur ausgezahlt, wenn man schon in der letzten Stufe z.b. 13/6 ist. Ist das wirklich frei verhandelbar in jeder Stufe?
Die Zulage ist max das Entgelt von 2 Stufen oder 20% der Stufe 2 wenn man das Entgelt der Endstufe erhält.
Also wenn man Stufe 3 ist kann man das Entgelt der Stufe 5 erhalten (und wenn man in Stufe 4 kommt nur ebenfalls Stufe 5)
oder
man kann die Differenz zu nächsthöheren Stufe erhalten (also wenn 3 dann 4 und wenn man dann in 4 ist dann 5 ...)

oder man kann 100€ verhandeln

Corsi

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Danke für die Erklärung.