Autor Thema: Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit  (Read 2195 times)

Babaisie

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Hallo zusammen,

Einige Mitarbeiter unserer Verwaltung werden ab Januar aufgrund der Gemeinde 3.0 höher eingruppiert. Grundsätzlich begrüßen wir das alle sehr. Das Problem dabei: Laut Personalamt werden wir bei der Stufenlaufzeit wieder auf 0 gesetzt. Ich würde ab Juli in die nächste Stufe kommen und hätte dann ab Juli 40/50 Euro netto mehr wenn ich nicht höher gruppiert werde. Aufgrund der Höhergruppierung und der damit verbunden Zurücksetzung der Stufenlaufzeit stehe ich somit schlechter da.
Unser Personalamt scheint mit der Situation generell überfordert zu sein und von den Übrigen wird einem dann das Gefühl vermittelt man sei undankbar. Ich bin als Ingenieur angestellt und die Eingruppierung ist im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden bei uns ohnehin schon schlechter, weswegen ich auch langfristig gerne die Höhergruppierung hätte allerdings möchte ich auch nicht auf die 50 Euro monatlich verzichten.
Welche Möglichkeiten haben wir/ich in dem Fall? An wen sollte man sich wenden?

OrganisationsGuy

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 18.10.2023 14:52 »
Wenn die Anwendung der Gemeinde 3.0 Verwaltungseinheitlich zu einem Stichtag eingeführt werden soll dann sollten auch alle Mitarbeiter gleich behandelt werden. Macht man eine Ausnahme macht man hunderte. Ob eure Personalabteilung das mitfahren möchte ist fraglich. Das nur bei Systemgefragten Mitarbeitern wie Ingenieuren oder Informatikern durchzuführen stößt dann wiederum dem Verwaltungsvolk bitter auf.


Babaisie

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 18.10.2023 16:40 »
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?

KlammeKassen

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 18.10.2023 20:30 »
Was genau soll "Gemeinde 3.0" darstellen?
Bei Google finde ich auch nichts vernünftiges hierzu.

MoinMoin

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 18.10.2023 21:00 »
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.

FearOfTheDuck

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 18.10.2023 22:44 »
Meines Erachtens ist es nicht schlimm, wenn du mit deinem AG etwas ausmachst, was dir einen Vorteil bringt. Ich sehe keine Benachteiligung anderer, wenn einige ihr Recht in Anspruch nehmen  und mit dem Vertragspartner AG in weitere Verhandlungen zu treten. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, dass er dich erst nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert? Vielleicht lässt er sich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ein?

Du schriebst auch, dass es gar nicht alle Mitarbeiter, sondern nur wenige betrifft. Vielleicht magst du den dahinterliegenden Prozess etwas erläutern?

Babaisie

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 18.10.2023 23:32 »
Was genau soll "Gemeinde 3.0" darstellen?
Bei Google finde ich auch nichts vernünftiges hierzu.

In unserem Fall hat unsere Gemeinde ein paar Einwohner dazu gewonnen und dadurch eine andere Stufe erreicht, zudem soll bei dieser "Gemeinde 3.0" jede Stellenbewertung geprüft werden. Von knapp 400 Mitarbeitern werden 42 neu eingruppiert, weil ihre bereits ausgeübte Tätigkeit einer anderen Stellenbewertung entspricht.
Den ganz genauen Prozess kenne ich nicht, das hat unser Büroleiter gemacht und uns nur das Ergebnis präsentiert.

Babaisie

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 18.10.2023 23:34 »
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.
Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.

Babaisie

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 18.10.2023 23:51 »
Meines Erachtens ist es nicht schlimm, wenn du mit deinem AG etwas ausmachst, was dir einen Vorteil bringt. Ich sehe keine Benachteiligung anderer, wenn einige ihr Recht in Anspruch nehmen  und mit dem Vertragspartner AG in weitere Verhandlungen zu treten. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, dass er dich erst nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert? Vielleicht lässt er sich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ein?

Du schriebst auch, dass es gar nicht alle Mitarbeiter, sondern nur wenige betrifft. Vielleicht magst du den dahinterliegenden Prozess etwas erläutern?
Danke für deine Antwort. Ich kenne den kompletten Prozess leider nicht. Unser Büroleiter war diesbezüglich im Gespräch mit der ADD und unsere Gemeinde hat nun eine andere Stufe erreicht, da die Einwohnerzahl gestiegen ist. In diesem Prozess sind alle Stellen neu bewertet worden und bei ein paar Stellen ist aufgefallen, dass sie laut Tätigkeitsbeschreibung ( und tatsächlicher Ausübung) einer anderen Entgeltgruppe entsprechen. Das soll jetzt dieser Untersuchung entsprechend angepasst werden .

brian

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 19.10.2023 06:47 »
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.
Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.

Bei einer Korrektur geht aber nichts flöten, weil die Korrektur ja zu dem zeitpunkt eintritt als man Dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen hat. Somit läuft auch die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt. Genau wie bisher auch.

MoinMoin

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #10 am: 19.10.2023 07:00 »
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.
Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.
Dann ändert sich die Eingruppierung auf Grund euerer falschen Rechtsmeinung?
Dann muss aber von Anfang an geändert werden und damit geht keine Stufenlaufzeit verloren.
Du wirst also dann seit Anbeginn "nachträglich" korrekt eingruppiert und Stufe und Laufzeit in dieser bleibt gleich.


MoinMoin

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Antw:Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #11 am: 19.10.2023 07:03 »
Das soll jetzt dieser Untersuchung entsprechend angepasst werden .
Da du nur einen Anspruch auf Nachzahlung des dir vorenthaltenem Geldes für die letzten 6 Monate ab Geltendmachung hast, sollten alle die das Betrifft flugs diesen Monat noch diese Ansprüche einfordern (§37).