Autor Thema: Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung  (Read 3710 times)

Harry Hirsch

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Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« am: 19.10.2023 08:16 »
Guten Morgen!

Wie ist das in Ihren Kommunen geregelt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht freiwillig eine hohe Anzahl von Mehrarbeitsstunden leisten und sich so zusätzliche freie Tage "erschleichen"?

Die Mehrarbeit ist nicht angeordnet. Auf Vollzeit aufstocken ist seitens der Mitarbeiter auch nicht gewünscht.

Kann man in einer Dienstanweisung z. B. aufnehmen, dass Teilzeitbeschäftigte maximal X Stunden im Monat Mehrarbeit leisten dürfen? Oder kann man es gar verbieten, dass Mehrarbeit geleistet wird?

Viele Grüße

Harry Hirsch

brian

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #1 am: 19.10.2023 08:23 »
Man kann grundsätzlich in der Dienstvereinbarung vereinbaren, daß nur X Mehrarbeitsstunden gemacht werden dürfen oder nur Y freie Tage durch Abbummeln gemacht werden dürfen in einem bestimmten Zeitraum. So kenne ich das vom Arbeitsamt, die im halben Jahr nur eine bestimmte Anzahl an freien Tagen nehmen dürfen. Das gilt aber sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte. Ich wüßte auch nicht, wieso man da unterscheiden sollte.

Bei uns in der Kommune wollte ein Ex-Landrat sowas auch ganze gerne und meinte, das anordnen zu können. Hat "leider" nicht geklappt, da er ja nicht einseitig die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit ändern kann.

DienstANWEISUNG dürfte so nicht funktionieren, wenn es auf der anderen Seite die Vereinbarung einer Gleitzeit gibt mit dem Personalrat.

BAT

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #2 am: 19.10.2023 08:55 »
Das Ansinnen, ob über Dienstanweisung oder Dienstvereinbarung der Umfang der Mehrarbeit zu begrenzen sein könnte, dürfte schon insofern nicht das beste Mittel zu sein, als das Teilzeitler auch Überstunden machen könnten. (ich bin der Böse, der mit 34 Stunden Teilzeit auch öfters mehr Wochenstunden habe als ein Vollzeitmensch und inzwischen 45 Tage im Jahr frei habe inklusive Stundenabbau).

Der bessere Weg ist, wie bereits brian geschrieben hat, die Anzahl der freien Tage wegen Zeitausgleich zu begrenzen, dann natürlich auch für Vollzeitler.

Harry Hirsch

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #3 am: 19.10.2023 10:36 »
Danke für die Rückmeldungen. Das ist auch ein guter Ansatz, die maximale Anzahl von Tagen festzulegen, an denen Arbeitszeitausgleich erfolgen kann. Und es soll tatsächlich in die DV und nicht in eine DA aufgenommen werden. Personalrat ist natürlich mit im Boot.


FearOfTheDuck

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #4 am: 19.10.2023 11:06 »
Bei uns können Mitarbeiter in TZ wie VZ 12 Ausgleichstage im Jahr machen. Demtentsprechend ist es auch egal, ob man in TZ oder VZ Mehrstunden aufbaut.

Wobei sich der AG jeweils fragen müsste, ob es unüblich ist oder nicht, dass zu bestimmten Zeiten mehr oder weniger Arbeit anfällt. In solchen Fällen, ist das eine durchaus gangbare Methode, sowas zu steuern.

Johann

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #5 am: 19.10.2023 11:35 »
Bei uns sind es auch 12 Tage pro Jahr, die laut DV als Zeitausgleich genommen werden können.

Die Karte wird aber nur gezogen wenn es irgendwen stört. Ich habe bspw. seit diesem Jahr auf 36h reduziert und habe eigentlich beantragt, diese Arbeitszeit auf 4x9h von Mo-Do aufzuteilen. Da unsere Personalabteilung aber die Regelungen für Beamte mit denen von TB fröhlich durchmischt und bei Beamten gilt, dass eine Arbeitszeitreduzierung mindestens 20% betragen muss, um einen Tag wegfallen zu lassen, konnten wir uns darauf einigen, dass ich einfach 4x8h + 1x4h habe und Freitags einfach Zeitausgleich nehme.

Das finde ich ehrlich gesagt sogar besser, weil ich so recht flexibel bin. Wenn ich in einer Woche bspw. wegen Terminen mal nur 30h schaffe, kann ich mich dazu entscheiden einfach am Freitag zu arbeiten um kein Minus zu machen. Oder bei mir gibts einmal im Jahr für 8 Wochen super viel zu tun, da kann ich dann auch Freitags arbeiten und danach für ein paar Wochen Mo-Do nur je 8h arbeiten.

Durch diese Aufteilung habe ich natürlich weiterhin Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Und bisher hat mich auch noch keiner drauf angesprochen, dass ich den Urlaub von Mo-Do und Freitags ausschließlich Zeitausgleich nehme. Mal gucken wie lange das so gut geht. ;D

BAT

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #6 am: 19.10.2023 11:44 »
Nicht das das Finanzamt zudem noch 230 Tage für Wegstrecken angegeben bekommt ;)

Aber an TE: bitte nicht Kollegen wegen Neid die Tour verderben. Was anderes ist es natürlich, wenn Vertretungsregeln zum tragen kommen.

Johann

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #7 am: 19.10.2023 12:13 »
Nicht das das Finanzamt zudem noch 230 Tage für Wegstrecken angegeben bekommt ;)

Mit 100% Homeoffice sowieso schwierig. ;D

Susa

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #8 am: 19.10.2023 12:55 »
Danke für die Rückmeldungen. Das ist auch ein guter Ansatz, die maximale Anzahl von Tagen festzulegen, an denen Arbeitszeitausgleich erfolgen kann. Und es soll tatsächlich in die DV und nicht in eine DA aufgenommen werden. Personalrat ist natürlich mit im Boot.


Ist bei uns auch so geregelt. Jeder darf nicht mehr wie 12 Tage im Jahr gleittage nehmen und im Monat  begrenzt auf 6 mal halbtags oder 3x ganztags. Das gilt für Alle.
Und natürlich dürfen Halbtagskräfte nur anteilsmäßig Ihrer Arbeitszeit Überstunden ansammeln.
60 Std. bei Vollzeit.... Alles was darüber ist und nicht angeordnet wurde verfällt zum nächsten Monat.

ITheini

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #9 am: 19.10.2023 17:00 »
Es gibt viele Arten der Regelungen. Ich kenne es auch vielfach so, dass man nur x Tage pro Quartal oder Monat an Gleitzeit nehmen kann. Oder auch nur 2 hintereinander oder dergleichen.

Ich finde es immer schwierig von Arbeitgebern "zu erwarten", dass man die Arbeit auch erledigt, wenn sie anfällt, aber man dann Regelungen benötigt, um zu verhindern, dass man sich Freitage "erschleicht". Ist man nun wirklich der Meinung, dass die Arbeitnehmer nur "Däumchen drehen", um einen Tag frei zu bekommen?! Ernsthaft? Dann könnte man der Meinung sein, dass es keine funktionierende Dienstaufsicht gibt oder ein genrelles Vertrauensproblem zwischen AN und AG herrscht. Bei Letzterem sollte man sich aber fragen, warum das Arbeitsverhältnis überhaupt besteht.

Schokobon

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #10 am: 19.10.2023 23:17 »
Müsstest mal die Gesichter der MA sehen wenn der Chef das Kaffeekränzchen auflöst weil mal wieder nichts zu tun ist aber die Zeitkonten wie immer aus allen Nähten platzen.

RsQ

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #11 am: 20.10.2023 19:32 »
Müsstest mal die Gesichter der MA sehen wenn der Chef das Kaffeekränzchen auflöst weil mal wieder nichts zu tun ist aber die Zeitkonten wie immer aus allen Nähten platzen.
Bringt der Chef dann jeweils auch gleich einen Arbeitsauftrag mit?  ;D

Carla

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #12 am: 20.10.2023 19:34 »
Bei uns darf man 16 ganze Tage (bei 5-Tage-Woche) jährlich als Gleitzeittage beantragen, sogar 2x5 Tage zusammenhängend. Vertretung muss geregelt sein. Überstunden - sofern nicht angeordnet - dürfen soviel Stunden angesammelt werden wie in Prozenten gearbeitet wird (100 % = 100 Stunden), die Stunden, die dieses Limit zum 30.06. und 31.12. überschreiten, werden gestrichen.

Ich würde hier auch in keinster Weise von Erschleichen reden. Die Arbeit wurde geleistet, fertig. So eine Lösung kann auch eine Art von Mitarbeiterbindung oder -gewinnung im Öffentlichen Dienst sein, gerade für Eltern von noch schulpflichtigen oder noch kleineren Kindern. Meine ehemalige Chefin sagte mal, sie stellt sehr gern Teilzeit-Eltern ein, weil sie effizient arbeiten und ein gutes Zeit-Management haben. Mir hat es damals sehr geholfen. Mittlerweile habe ich sehr aufgestockt und lasse mir meine Arbeit lieber zahlen ;-)
« Last Edit: 20.10.2023 19:43 von Carla »

clarion

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #13 am: 21.10.2023 00:27 »
Wieso spricht man beim Stunden abbummeln von Erschleichen freier Tage? Mit einer passenden Dienstaufsicht lässt es sich wohl verhindern, dass die MA Däumchen drehend rumsitzen, um Plusstunden zu sammeln. Damit immer jemand für Bürger erreichbar ist, kann auch Funktionszeiten einführen. Warum sollte man jemanden freie Tage verwehren, wenn die Arbeit getan wird. Ist doch egal ob man die Arbeitsleistung in drei Tage die Woche oder in fünf Tage die Woche erbringt.

ElBarto

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Antw:Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
« Antwort #14 am: 23.10.2023 10:56 »
Bei uns sind die freien Tage auf Überstunden grundsätzlich auf das Jahr gedeckelt.
Zum Überstunden abfeiern wenn diesen nicht anders in annehmbarer Zeit beizukommen ist und deutlich über dem Maximum liegen können es auch mal mehr Tage werden.

Teilzeitkräfte können aber auch nicht soviele Überstunden pro Tag machen wie Vollzeitkräfte, das ist vom Umfang der Teilzeitbeschäftigung abhängig. Sie brauchen aber auch weniger um 1 Tag frei machen zu können.
Alles was über das tägliche Maximum hinausgeht ist extra genehmigungspflichtig.