Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
Harry Hirsch:
Guten Morgen!
Wie ist das in Ihren Kommunen geregelt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht freiwillig eine hohe Anzahl von Mehrarbeitsstunden leisten und sich so zusätzliche freie Tage "erschleichen"?
Die Mehrarbeit ist nicht angeordnet. Auf Vollzeit aufstocken ist seitens der Mitarbeiter auch nicht gewünscht.
Kann man in einer Dienstanweisung z. B. aufnehmen, dass Teilzeitbeschäftigte maximal X Stunden im Monat Mehrarbeit leisten dürfen? Oder kann man es gar verbieten, dass Mehrarbeit geleistet wird?
Viele Grüße
Harry Hirsch
brian:
Man kann grundsätzlich in der Dienstvereinbarung vereinbaren, daß nur X Mehrarbeitsstunden gemacht werden dürfen oder nur Y freie Tage durch Abbummeln gemacht werden dürfen in einem bestimmten Zeitraum. So kenne ich das vom Arbeitsamt, die im halben Jahr nur eine bestimmte Anzahl an freien Tagen nehmen dürfen. Das gilt aber sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte. Ich wüßte auch nicht, wieso man da unterscheiden sollte.
Bei uns in der Kommune wollte ein Ex-Landrat sowas auch ganze gerne und meinte, das anordnen zu können. Hat "leider" nicht geklappt, da er ja nicht einseitig die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit ändern kann.
DienstANWEISUNG dürfte so nicht funktionieren, wenn es auf der anderen Seite die Vereinbarung einer Gleitzeit gibt mit dem Personalrat.
BAT:
Das Ansinnen, ob über Dienstanweisung oder Dienstvereinbarung der Umfang der Mehrarbeit zu begrenzen sein könnte, dürfte schon insofern nicht das beste Mittel zu sein, als das Teilzeitler auch Überstunden machen könnten. (ich bin der Böse, der mit 34 Stunden Teilzeit auch öfters mehr Wochenstunden habe als ein Vollzeitmensch und inzwischen 45 Tage im Jahr frei habe inklusive Stundenabbau).
Der bessere Weg ist, wie bereits brian geschrieben hat, die Anzahl der freien Tage wegen Zeitausgleich zu begrenzen, dann natürlich auch für Vollzeitler.
Harry Hirsch:
Danke für die Rückmeldungen. Das ist auch ein guter Ansatz, die maximale Anzahl von Tagen festzulegen, an denen Arbeitszeitausgleich erfolgen kann. Und es soll tatsächlich in die DV und nicht in eine DA aufgenommen werden. Personalrat ist natürlich mit im Boot.
FearOfTheDuck:
Bei uns können Mitarbeiter in TZ wie VZ 12 Ausgleichstage im Jahr machen. Demtentsprechend ist es auch egal, ob man in TZ oder VZ Mehrstunden aufbaut.
Wobei sich der AG jeweils fragen müsste, ob es unüblich ist oder nicht, dass zu bestimmten Zeiten mehr oder weniger Arbeit anfällt. In solchen Fällen, ist das eine durchaus gangbare Methode, sowas zu steuern.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version