Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung
Johann:
Bei uns sind es auch 12 Tage pro Jahr, die laut DV als Zeitausgleich genommen werden können.
Die Karte wird aber nur gezogen wenn es irgendwen stört. Ich habe bspw. seit diesem Jahr auf 36h reduziert und habe eigentlich beantragt, diese Arbeitszeit auf 4x9h von Mo-Do aufzuteilen. Da unsere Personalabteilung aber die Regelungen für Beamte mit denen von TB fröhlich durchmischt und bei Beamten gilt, dass eine Arbeitszeitreduzierung mindestens 20% betragen muss, um einen Tag wegfallen zu lassen, konnten wir uns darauf einigen, dass ich einfach 4x8h + 1x4h habe und Freitags einfach Zeitausgleich nehme.
Das finde ich ehrlich gesagt sogar besser, weil ich so recht flexibel bin. Wenn ich in einer Woche bspw. wegen Terminen mal nur 30h schaffe, kann ich mich dazu entscheiden einfach am Freitag zu arbeiten um kein Minus zu machen. Oder bei mir gibts einmal im Jahr für 8 Wochen super viel zu tun, da kann ich dann auch Freitags arbeiten und danach für ein paar Wochen Mo-Do nur je 8h arbeiten.
Durch diese Aufteilung habe ich natürlich weiterhin Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Und bisher hat mich auch noch keiner drauf angesprochen, dass ich den Urlaub von Mo-Do und Freitags ausschließlich Zeitausgleich nehme. Mal gucken wie lange das so gut geht. ;D
BAT:
Nicht das das Finanzamt zudem noch 230 Tage für Wegstrecken angegeben bekommt ;)
Aber an TE: bitte nicht Kollegen wegen Neid die Tour verderben. Was anderes ist es natürlich, wenn Vertretungsregeln zum tragen kommen.
Johann:
--- Zitat von: BAT am 19.10.2023 11:44 ---Nicht das das Finanzamt zudem noch 230 Tage für Wegstrecken angegeben bekommt ;)
--- End quote ---
Mit 100% Homeoffice sowieso schwierig. ;D
Susa:
--- Zitat von: Harry Hirsch am 19.10.2023 10:36 ---Danke für die Rückmeldungen. Das ist auch ein guter Ansatz, die maximale Anzahl von Tagen festzulegen, an denen Arbeitszeitausgleich erfolgen kann. Und es soll tatsächlich in die DV und nicht in eine DA aufgenommen werden. Personalrat ist natürlich mit im Boot.
--- End quote ---
Ist bei uns auch so geregelt. Jeder darf nicht mehr wie 12 Tage im Jahr gleittage nehmen und im Monat begrenzt auf 6 mal halbtags oder 3x ganztags. Das gilt für Alle.
Und natürlich dürfen Halbtagskräfte nur anteilsmäßig Ihrer Arbeitszeit Überstunden ansammeln.
60 Std. bei Vollzeit.... Alles was darüber ist und nicht angeordnet wurde verfällt zum nächsten Monat.
ITheini:
Es gibt viele Arten der Regelungen. Ich kenne es auch vielfach so, dass man nur x Tage pro Quartal oder Monat an Gleitzeit nehmen kann. Oder auch nur 2 hintereinander oder dergleichen.
Ich finde es immer schwierig von Arbeitgebern "zu erwarten", dass man die Arbeit auch erledigt, wenn sie anfällt, aber man dann Regelungen benötigt, um zu verhindern, dass man sich Freitage "erschleicht". Ist man nun wirklich der Meinung, dass die Arbeitnehmer nur "Däumchen drehen", um einen Tag frei zu bekommen?! Ernsthaft? Dann könnte man der Meinung sein, dass es keine funktionierende Dienstaufsicht gibt oder ein genrelles Vertrauensproblem zwischen AN und AG herrscht. Bei Letzterem sollte man sich aber fragen, warum das Arbeitsverhältnis überhaupt besteht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version