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Mehrarbeit begrenzen durch Dienstanweisung

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Schokobon:
Müsstest mal die Gesichter der MA sehen wenn der Chef das Kaffeekränzchen auflöst weil mal wieder nichts zu tun ist aber die Zeitkonten wie immer aus allen Nähten platzen.

RsQ:

--- Zitat von: Schokobon am 19.10.2023 23:17 ---Müsstest mal die Gesichter der MA sehen wenn der Chef das Kaffeekränzchen auflöst weil mal wieder nichts zu tun ist aber die Zeitkonten wie immer aus allen Nähten platzen.

--- End quote ---
Bringt der Chef dann jeweils auch gleich einen Arbeitsauftrag mit?  ;D

Carla:
Bei uns darf man 16 ganze Tage (bei 5-Tage-Woche) jährlich als Gleitzeittage beantragen, sogar 2x5 Tage zusammenhängend. Vertretung muss geregelt sein. Überstunden - sofern nicht angeordnet - dürfen soviel Stunden angesammelt werden wie in Prozenten gearbeitet wird (100 % = 100 Stunden), die Stunden, die dieses Limit zum 30.06. und 31.12. überschreiten, werden gestrichen.

Ich würde hier auch in keinster Weise von Erschleichen reden. Die Arbeit wurde geleistet, fertig. So eine Lösung kann auch eine Art von Mitarbeiterbindung oder -gewinnung im Öffentlichen Dienst sein, gerade für Eltern von noch schulpflichtigen oder noch kleineren Kindern. Meine ehemalige Chefin sagte mal, sie stellt sehr gern Teilzeit-Eltern ein, weil sie effizient arbeiten und ein gutes Zeit-Management haben. Mir hat es damals sehr geholfen. Mittlerweile habe ich sehr aufgestockt und lasse mir meine Arbeit lieber zahlen ;-)

clarion:
Wieso spricht man beim Stunden abbummeln von Erschleichen freier Tage? Mit einer passenden Dienstaufsicht lässt es sich wohl verhindern, dass die MA Däumchen drehend rumsitzen, um Plusstunden zu sammeln. Damit immer jemand für Bürger erreichbar ist, kann auch Funktionszeiten einführen. Warum sollte man jemanden freie Tage verwehren, wenn die Arbeit getan wird. Ist doch egal ob man die Arbeitsleistung in drei Tage die Woche oder in fünf Tage die Woche erbringt.

ElBarto:
Bei uns sind die freien Tage auf Überstunden grundsätzlich auf das Jahr gedeckelt.
Zum Überstunden abfeiern wenn diesen nicht anders in annehmbarer Zeit beizukommen ist und deutlich über dem Maximum liegen können es auch mal mehr Tage werden.

Teilzeitkräfte können aber auch nicht soviele Überstunden pro Tag machen wie Vollzeitkräfte, das ist vom Umfang der Teilzeitbeschäftigung abhängig. Sie brauchen aber auch weniger um 1 Tag frei machen zu können.
Alles was über das tägliche Maximum hinausgeht ist extra genehmigungspflichtig.

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