Autor Thema: Familienzuschlag Stufe 1  (Read 1282 times)

Einstein5

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Familienzuschlag Stufe 1
« am: 19.10.2023 08:19 »
Guten Morgen,

da das neue Bundesbesoldungsgesetz vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde, frage ich mich welcher Stichtag zum heiraten gilt. Mein Partner und ich haben eh vor zu heiraten. Ich habe schon gelesen das wenn einem der Zuschlag Stufe 1 zusteht dieser auch in den neuen §79 umgewandelt wird. Zu mir:  A7 Stufe 3 und im neuen §79 bekomme ich keinen "Mietzuschuss". Vielleicht kann mir jemand helfen und mir das ganze genauer erklären. Liebe Grüße

flip

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Antw:Familienzuschlag Stufe 1
« Antwort #1 am: 19.10.2023 08:46 »
Der Stichtag steht leider noch nicht fest, da der Entwurf noch in der Überarbeitung/Abstimmung ist.

Falls keine grundlegende Änderung Änderung am Entwurf stattfindet, wird derjenige, dem Familienzuschlag Stufe 1 nach § 40  BBesG vor dem Stichtag zusteht, ihn behalten können, solange die Vorrausezungen nach dem "alten § 40 bestehen.


PolareuD

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Antw:Familienzuschlag Stufe 1
« Antwort #2 am: 19.10.2023 08:52 »
Sofern ich den Referentenentwurf richtig verstehe soll der FamZ Stufe 1 mit in Krafttreten des geplanten BBVAngG wegfallen. Dabei gilt Bestandsschutz, d.h. wer vor dem Stichtag Anspruch hatte erhält anstelle des FamZ Stufe 1 einen Ausgleichszuschlag in selbiger Höhe. Dieser Ausgleichsbetrag wird aber in voller Höhe auf den geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ) angerechnet. Sofern der AEZ nicht höher ist als der Ausgleichsbetrag geht man beim AEZ wohl leer aus. Wer keinen FamZ Stufe 1 vor dem Stichtag bezogen hat, hat auch keinen Anspruch auf den Ausgleichsbetrag und geht im Extremfall komplett leer aus, sofern auch kein Anspruch aus dem AEZ entsteht.

Einstein5

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Antw:Familienzuschlag Stufe 1
« Antwort #3 am: 19.10.2023 09:07 »
also hab ich das richtig verstanden? FamZuschlag Stufe 1 wäre 150 €, den nehme ich quasi mit. Dann liegt mein AEZ bei 0€ und der Abschmelzbetrag laut Tabelle bei 27 €. 150-27=123 € was dann mein "FamZuschlag" wäre?

PolareuD

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Antw:Familienzuschlag Stufe 1
« Antwort #4 am: 19.10.2023 09:28 »
Der AEZ kann nicht negativ werden. Im ungünstigsten Fall beträgt der AEZ 0€.