Autor Thema: Wann letzter Tag Kündigungsfrist, wenn auf Sa u So fällt?  (Read 2316 times)

nulli

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Hallo,

wenn man zum 31.12. kündigen möchte und die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt, liegt dann der letztmögliche Tag der Kündigung auf einen Sa (18.11.) oder auf einen So (19.11.)?

Wenns nun knapp werden kann und man erst am 17.11. nachmittags oder am 18.11. vormittags den Arbeitsvertrag zum 1.1. erhält, kann man dann noch wirksam am Sa o So kündigen?

Falls ja, wie macht man das am besten nachweislich?

Reicht eine normale E-Mail - mit Hinweis darauf, dass man die Kündigung schriftlich persönlich am Sa o So einwirft - mit Lesebestätigung, die der Empfänger aber nicht senden muss, aus?

Oder muss es eine De-Mail sein?

Danke.

Gruß

Hans1W

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Die Kündigung gilt als zugestellt wenn sie im Briefkasten eingeht. Du kannst sie also am Sonntag zustellen. Nimmst dir einen Zeugen mit oder machst ein Video Beweis für den Fall der Fälle.

Alien1973

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Ich hab damals Druck gemacht wegen meinem neuen Vertrag. Wenn zu spät, dann muss die Stadt einen Monat länger auf mich warten...

Was soll ich sagen, hat geholfen. Zwar hatte ich den Vertrag noch nicht erhalten, jedoch war ich mit einem Schreiben -vom OB unterzeichnet- mit Nennung meiner Gruppe und Stufe auch zufrieden...  ;)

McOldie

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Eine Frist kann nach den BGB-Vorschriften nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Sie verlängert sich nach § 193 BGB automatisch auf den nächsten Werktag. Ein Fristende kann deshalb bundeslandabhängig sein, wenn es rechnerisch auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt.

nulli

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Wenn es aber lt. TV heißt, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monats- oder Quartalsende beträgt und das dann der 31.12. und der dieses Jahr ein So ist, kann ja nicht zum 02.01. gekündigt werden, oder!?

tina92

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Die Kündigung gilt als zugestellt wenn sie im Briefkasten eingeht. Du kannst sie also am Sonntag zustellen. Nimmst dir einen Zeugen mit oder machst ein Video Beweis für den Fall der Fälle.
Wenn der Arbeitgeber verlässlich jeden Sonntag mehrmals täglich den Briefkasten kontrolliert, ist die Zustellung am Sonntag kein Problem.

Opa

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Au weia. Die Willenserklärung ist doch nicht am Ende der Frist sondern zu Beginn abzugeben. Wie in aller Welt kommt man darauf, hier § 193 BGB anzuführen?

Selbstverständlich muss die Kündigung im vorliegenden Fall am 19.11.2023 zugegangen sein, egal was für ein Wochentag dies ist. Dazu reicht es, dass die Kündigung an diesem Tag im Briefkasten des Arbeitgebers liegt. Die Beweispflicht liegt im Zweifel beim Arbeitnehmer.

McOldie

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Au weia. Die Willenserklärung ist doch nicht am Ende der Frist sondern zu Beginn abzugeben. Wie in aller Welt kommt man darauf, hier § 193 BGB anzuführen?

Selbstverständlich muss die Kündigung im vorliegenden Fall am 19.11.2023 zugegangen sein, egal was für ein Wochentag dies ist. Dazu reicht es, dass die Kündigung an diesem Tag im Briefkasten des Arbeitgebers liegt. Die Beweispflicht liegt im Zweifel beim Arbeitnehmer.

Ich weiß nicht. was mich da geritten hat.  Meine Aussage passt hier überhaupt nicht hin.