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[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen

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LehrerinRLP:
Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).

modesty:

--- Zitat von: LehrerinRLP am 19.10.2023 12:02 ---Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).

--- End quote ---

Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.

Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.

Johann:

--- Zitat von: modesty am 19.10.2023 13:01 ---
--- Zitat von: LehrerinRLP am 19.10.2023 12:02 ---Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).

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Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.

Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.

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Wobei die Qualifikation, die für Grundschul- und Gymnasiallehramt benötigt wird ja im Grunde die selbe ist, oder? Also Bachelor, Master, Ref.

Daneben bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob das heutzutage wirklich so viel einfacher ist, eine Grundschullehrkraft zu sein als im Gymnasium zu unterrichten. Vom Stoff her sicher etwas anspruchsvoller. Aber gerade in der Grundschule gibts zunehmend Sprachbarrieren, die für Lehrkräfte vermutlich das größte Problem darstellen. Und Schüler, die es aufs Gymnasium geschafft haben, verstehen offenbar zumindest einigermaßen, was der Lehrer von ihnen will. Stelle mir das super anstrengend vor wenn man im Studium nicht gelernt hat, wie man Sprache vermittelt.

AVP:

--- Zitat von: Johann am 19.10.2023 14:09 ---
--- Zitat von: modesty am 19.10.2023 13:01 ---
--- Zitat von: LehrerinRLP am 19.10.2023 12:02 ---Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).

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Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.

Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.

--- End quote ---

Wobei die Qualifikation, die für Grundschul- und Gymnasiallehramt benötigt wird ja im Grunde die selbe ist, oder? Also Bachelor, Master, Ref.

Daneben bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob das heutzutage wirklich so viel einfacher ist, eine Grundschullehrkraft zu sein als im Gymnasium zu unterrichten. Vom Stoff her sicher etwas anspruchsvoller. Aber gerade in der Grundschule gibts zunehmend Sprachbarrieren, die für Lehrkräfte vermutlich das größte Problem darstellen. Und Schüler, die es aufs Gymnasium geschafft haben, verstehen offenbar zumindest einigermaßen, was der Lehrer von ihnen will. Stelle mir das super anstrengend vor wenn man im Studium nicht gelernt hat, wie man Sprache vermittelt.

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Unter sehr ähnlichen Situationen leiden aber zB auch Erzieher, die werden nach EG S8 eingruppiert was ca. A6 entspricht.

Anstelle andauernd die Stellen zu heben sollte man einfach mal vernünftig und verfassungskonform besolden. Dann würde eine Lehrkraft mit A12 jetzt auch locker das (oder gar mehr) verdienen was es heute in A13 gibt. Die Dienstposten einfach immer höher zu bewerten und teilweise alle Besoldungsgruppen bis A7 oder gar A8 abzuschaffen ist einfach viel zu kurz gedacht. Irgendwann fängt man dann an neue Besoldungsgruppen A17, A18 etc. einzuführen oder man fängt direkt in der B-Besoldung an.

Schmitti:
Oder vielleicht gewinnt irgendwann die Ansicht nochmal Überhand, dass man auch im Erziehungs- und Bildungsbereich die Anforderungen an die Lehrkräfte überdenkt, die an die Kinder gleich mit, alles mit ein bisschen mehr Leistungsprinzip und gerne auch spezielle Förderung für die, die es nötig haben.
Wenn wir von Grundschullehrern erwarten, dass sie dreisprachigen Unterricht vor 30 Kindern halten, von denen dann noch 2-3 aufgrund eher träumerischer Inklusionsgedanken in dieser Klasse sitzen, und nicht in einem gezielt sie unterstützenden Förderumfeld profitieren, und am Ende der 4. Klasse sollen die alle wegen der super Vorbildung quasi automatisch bis zum Abitur durchflutschen... Dann ist die Besoldung dieser Lehrer eigentlich nicht die Stellschraube im System.

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