In der Regel ist es so, dass der oder der Vorsitzende den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse vertritt. In Angelegenheiten, die nur eine im Personalrat vertretene Gruppe betreffen, der die oder der Vorsitzende nicht angehört, vertritt sie oder er den Personalrat gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter dieser Gruppe.
Der Personalrat kann beschließen, das eine bestimmte Person an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.