Autor Thema: Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch  (Read 2101 times)

krause15

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Hallo zusammen,
aufgrund unterschiedlicher Ansichten in unserem Gremium folgende Frage:
Der Arbeitgeber/die Dienststelle erbittet die Teilnahme des Personalrates an Vorstellungs- / Einstellungsgesprächen.
Muss/darf diese Tätigkeit nur der Personalratsvorsitzende oder sein Stellvertreter ausüben, oder ist es jedem gewählten Personalratmitgliedes möglich?
Im §78 des LPVG wird immer nur über den Personalrat als Ganzes gesprochen, ich finde nirgends eine Klausel die sich nur auf den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter bezieht.

Falls sich jemand auskennt, bin ich für kurze Info dankbar.
Lg

Nerostar

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #1 am: 19.10.2023 11:31 »
Hallo zusammen,
aufgrund unterschiedlicher Ansichten in unserem Gremium folgende Frage:
Der Arbeitgeber/die Dienststelle erbittet die Teilnahme des Personalrates an Vorstellungs- / Einstellungsgesprächen.
Muss/darf diese Tätigkeit nur der Personalratsvorsitzende oder sein Stellvertreter ausüben, oder ist es jedem gewählten Personalratmitgliedes möglich?
Im §78 des LPVG wird immer nur über den Personalrat als Ganzes gesprochen, ich finde nirgends eine Klausel die sich nur auf den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter bezieht.

Falls sich jemand auskennt, bin ich für kurze Info dankbar.
Lg

Ich kann nur für unsere Behörde sprechen, in welcher jedes Personalratsmitglied den Vorstellungsgesprächen beiwohnen darf/muss. Sich nur auf den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter festzulegen macht m.M.n. auch keinen Sinn, wenn wir über Krankheit, Urlaub und sonstige Verpflichtungen sprechen. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass kaum mehr Gespräche stattfinden und sich zudem die Bewerbungsverfahren stark hinziehen würden.

Fäncy

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #2 am: 19.10.2023 13:41 »
An Vorstellungsgesprächen darf jedes Mitglied des Personalrates teilnehmen.
Was eventuell noch zu beachten wäre ist die Freistellung der einzelnen Mitglieder.
In unserem Gremium haben wir die Freistellung gleichmäßig verteilt, daher wechselt man sich in der Regel auf bei Vorstellungsgespärchen ab.

Schmitz

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #3 am: 19.10.2023 14:06 »
Bei meinem alten AG waren potentiell alle PR-Mitglieder mal bei Vorstellungsrunden dabei.

McOldie

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #4 am: 19.10.2023 15:39 »
In der Regel ist es so, dass der oder der Vorsitzende den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse vertritt. In Angelegenheiten, die nur eine im Personalrat vertretene Gruppe betreffen, der die oder der Vorsitzende nicht angehört, vertritt sie oder er den Personalrat gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter dieser Gruppe.
Der Personalrat kann beschließen, das eine bestimmte Person an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.

Fitch

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #5 am: 22.10.2023 14:59 »
Der Personalrat seid Ihr alle.

Der Vorsitzende ist nur der Vorsitzende, ergo könnt ihr alle zu solchen Terminen gehen.

Macht ja auch nur Sinn, der Vorsitzende hat nicht immer Zeit.

Ist im Betriebsrat genauso.

Opa

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Antw:Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
« Antwort #6 am: 22.10.2023 18:14 »
Jedes gewählte Mitglied des Personalrats ist im übrigen „im notwendigen Umfang von dienstlichen Pflichten“ freizustellen. Die Karte, wegen dienstlicher Belange nicht teilnehmen zu können, zieht also nicht. Wenn der Vorsitzende und ggf. weitere freigestellte Mitglieder also verhindert sind, ist jedes andere Mitglied des Gremiums von der Arbeit freizustellen, um an dem Vorstellungsgespräch teilzunehmen zu können.