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2. Amtsarzt, evtl. Entlassung?

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Organisator:

--- Zitat von: herbstsonne83 am 23.10.2023 19:41 ---Nein du kannst mich auch nicht verstehen, weil du nicht mein Leben lebst und nicht meine Krankheitsgeschichte. Und so ein BlaBla "wenn man merkt, dass es nach 2 Jahren nicht passt, dann was anderes suchen" Hallo? Im Gegensatz zu manch anderen in einer Behörde ist mein "Beruf" der Automatisierung zum Opfer gefallen und zwar 2 Jahre nachdem ich meine Ausbildung beendet habe. Ich bin mehrfach umgezogen und hab mich umsetzen lassen, weil es immer mein Traum war, bei dieser Behörde zu arbeiten. Ich habe mehrfach die Referate gewechselt, hab mich weitergebildet und mir neue Kenntnisse angeeignet. Das ich nun aber mal immer in den Referaten war, die den mD loswerden wollten und kaum Beschäftigung bekam, dafür kann ich nix. Und für dich scheint es ja die so "einfache" Lösung zu sein, einfach wechseln oder kündigen, aber du solltest ja auch wissen, dass das für Beamte nicht so einfach ist. Deswegen antworte konkret auf die Frage die ich gestellt habe und verkneif dir Belehrungen über das Leben von Menschen, in deren Schuhen du nicht läufst. Und wenn du zu dem Thema keine Erfahrungswerte beisteuern kannst, dann lass es einfach. DANKE!

--- End quote ---

Das bestätigt die Aussage von Jeff. Wenn es seit Anbeginn deiner Tätigikeit in dieser Behörde mit deiner Gesundheit bergab geht und auch noch ergänzt, dass seit dem man seit längerem dich loswerden will und auch nichts zu tun ist, wäre es für deine Gesundheit sicherlich am förderlichsten, eine andere Behörde oder eine andere Tätigkeit zu suchen.

Landsknecht:
Teildienstfähigkeit wäre eine Alternative Lösung, kenne die Regelung im Bund zwar nicht genau, aber im Prinzip arbeitest du weniger, z. B. 25 Std./Woche und erhältst die Hälfte des Unterschiedsbetrages zur Vollzeitbesoldung zu deiner Teilzeitbesoldung (dieser Betrag ist aber nicht ruhegehaltsfähig).

Saxum:
Äh ich würde mich auf keinen Fall Entlassen lassen, sondern wenn dann überhaupt in den (vorzeitigen) Ruhestand (aufgrund Dienstunfähigkeit) versetzen lassen. Ich habe mal versucht die Infos rauszulesen, 1983 geboren, 2008 Dienstbeginn, 7 Jahre Beurlaubt, keine Teilzeit. Ich unterstelle mal einfach Bund A6, Stufe 4, Dienstunfähigkeit mit 40, Steuerklasse 4 und 1 Kindfreibetrag mit Arbeitsstelle in NRW.

Dein Ruhegehalt würde voraussichtlich, absolut ohne Gewähr, 1.620 € betragen.

Davon müsstet du noch die PKV für die 30%ige Absicherung bei 70% Beihilfe abziehen.

https://www.diebeamtenversorgung.de/du-rechner

Das würde ich für, angesichts der gesundheitlichen Schwierigkeiten, für eine geeignete Lösung halten und die Zeit nehmen um dir deine Gesundheit wiederherzustellen. Sofern du dich dann wieder als ausreichend dienstfähig ansiehst, kann man dann wieder in den aktiven Dienst zurückkehren. Die alternative ist die von Landsknecht erwähnte Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 45 BBG).

Auch wie hier erwähnt, die Verwendung auf einer anderen Stelle/Behörde/Dienstherr*in zu anstreben und eine entsprechende Versetzung zu veranlassen ist auch eine geeignete Lösung und auch eigentlich das erste was Dienstherr*innen anstreben sollten.

Es soll nach Möglichkeit dem Grundsatz „Rehabilitation und Weiterverwendung vor Versorgung“ angewendet werden und damit vorzeitigen Zurruhesetzungen entgegengewirkt werden.

Bastel:

--- Zitat von: Saxum am 25.10.2023 11:22 ---Dienstherr*innen

--- End quote ---

Das wird hier ja immer mehr zum Kasperleverein.

was_guckst_du:
Kasperle:innenverein ;D ;D ;D

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