Autor Thema: Krankengeld  (Read 1169 times)

anni0913

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Krankengeld
« am: 21.10.2023 17:47 »
Hallo zusammen,

leider erhalte ich ab November Krankengeld.
Ich bin demnächst 3 Jahre in der Kreisverwaltung angestellt
Kann mir ggf. jemand Auskunft geben, ob ich den Inflationsausgleich weiterhin ausgezahlt bekomme? Und wie verhält sich das mit dem Weihnachtsgeld/Sonderzahlung?

SiegVibe

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Antw:Krankengeld
« Antwort #1 am: 23.10.2023 09:24 »
Hallo,
gem. § 4 Abs. 2 TV Inflationsausgleich steht der Anspruch auf Krankengeldzuschuss dem Entgelt als Anspruchsvoraussetzung gleich. Da du bereits länger als ein Jahr beim Verein angestellt bist, hast du Anspruch auf Krankengeldzuschuss und damit auch auf den Inflationsausgleich.

Sollte deine Erkrankung länger als 13 Wochen, aber nicht bis zum Erreichen der 3-jährigen Beschäftigungszeit dauern, denke ich, wird kein Anspruch auf Inflationsausgleichszahlung mehr bestehen. Treffen Erkrankung und das Erreichen der 3-jährigen Beschäftigungszeit wiederum zusammen, dürfte der Anspruch auf Inflationsausgleichszahlung rückwirkend wieder aufleben.

Ebenso erfolgt keine Kürzung der Jahressonderzahlung, da du Krankengeldzuschuss (auch nur dem Grunde nach) erhältst.