Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Einstufung der Endgeldgruppe im Bereich des Tiefbauamtes als Bauingenieur.
Im Internet konnte ich mich bereits erkundigen, dass die Stelle von EG 10 bis EG 12 bewertet werden kann.
Um in den Bereich der EG 12 zu gelangen, muss das Maß der Verantwortung vorliegen. Leider konnte ich zu diesem Punkt relativ wenig rausfinden, da vermutlich jeder im Berufsleben ein Maß an Verantwortung trägt.
Meine Tätigkeiten wären:
-Verträge nach HOAI erstellen, Rechnungsprüfung
-Mitwirken bei Bauprojekten LPH 1 bis 9 (im Schnitt 1Mio bis 3 Mio Baukosten) mit externen Planungsbüro
-Planung, Ausschreibung, Bauleitung ohne externes Planungsbüro
-Kostenkontrolle in allen Bereichen
Wären diese Punkte ausreichend, um in der EG 12 angesiedelt zu werden oder welche Tätigkeiten müsste ich zusätzlich übernehmen, um eine Einstufung in der EG 12 zu erhalten? Die Einstufung in EG 12 muss möglich sein, da einige Stellen in EG 12 angeboten werden. Leider kann ich in der Stellenbeschreibung kein Unterschied in der Tätigkeit erkennen.
Für Ihre Hilfe oder nützliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen