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Stellenbewertung Bauingenieur Tiefbau
Joo593:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Einstufung der Endgeldgruppe im Bereich des Tiefbauamtes als Bauingenieur.
Im Internet konnte ich mich bereits erkundigen, dass die Stelle von EG 10 bis EG 12 bewertet werden kann.
Um in den Bereich der EG 12 zu gelangen, muss das Maß der Verantwortung vorliegen. Leider konnte ich zu diesem Punkt relativ wenig rausfinden, da vermutlich jeder im Berufsleben ein Maß an Verantwortung trägt.
Meine Tätigkeiten wären:
-Verträge nach HOAI erstellen, Rechnungsprüfung
-Mitwirken bei Bauprojekten LPH 1 bis 9 (im Schnitt 1Mio bis 3 Mio Baukosten) mit externen Planungsbüro
-Planung, Ausschreibung, Bauleitung ohne externes Planungsbüro
-Kostenkontrolle in allen Bereichen
Wären diese Punkte ausreichend, um in der EG 12 angesiedelt zu werden oder welche Tätigkeiten müsste ich zusätzlich übernehmen, um eine Einstufung in der EG 12 zu erhalten? Die Einstufung in EG 12 muss möglich sein, da einige Stellen in EG 12 angeboten werden. Leider kann ich in der Stellenbeschreibung kein Unterschied in der Tätigkeit erkennen.
Für Ihre Hilfe oder nützliche Hinweise wäre ich sehr dankbar. :)
Mit freundlichen Grüßen
FearOfTheDuck:
Im Grunde gelangt man nicht irgendwohin, sondern man ist aufgrund Tarifautomatik immer korrekt eingruppiert. Dies passiert anhand der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Man kann also sagen, dass um in der EG 12 eingruppiert zu sein, man Tätigkeiten übertragen bekommen muss, die (in Summe) der EG 12 entsprechen. Grundlegend für das Ganze ist die Entgeltordnung (EGO).
Die EGO verwendet dabei festgesetzte Formulierungen, die man nicht unbedingt auf den allgemeinen Sprachgebrauch der einzelnen Begrifflichkeiten umlegen kann. "Maß der Verantwortung" meint dann nicht das allgemeine Maß der Verantwortung, das sich vielerorts finden lässt. Diese Formulierungen der EGO sind in der Regel durch entsprechende Urteile juristisch definiert.
Die Rechtsmeinung, die sich sowohl ein AG als auch du bilden kann, findet sich u.a. darin, die einzelnen Aufgaben einer Tätigkeit in die EGO und ihre Formulierungen einzureihen.
Du solltest dich auch auf den speziellen Bereich der EGO für Ingenieure konzentrieren. Siehe hier ab Seite 39:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/tvd_anlage_1_entgeltordnung.pdf
Deine besonderen Termini als Ingenieur, die du in deinen Aufgaben widergespiegelt finden musst, wären da eher "besondere Leistungen" für die EG 11 sowie "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" oder durch "künstlerische" oder "Spezialaufgaben" für die EG 12.
MoinMoin:
Ob deine Projekte mit ~3 Mio für Eure Gemeinde "besondere Bedeutung" erfüllen ist denkbar.
Besondere Schwierigkeit ist aber meistens leider nicht wirklich gegeben.
Ein Tipp: Teile deinem AG mit, dass du nach EG12 bezahlt werden willst, da du ansonsten zu dem Planungsbüro wechseln würdest, welches du sonst beaufsichtigst. 8)
Joo593:
Vielen Dank für eure Hilfe. Die EGO auf Seite 39 40 könnte ich bereits in meiner damaligen Recherche finden.
Für mich klingt dies also, dass es hier großen Ermessungsspielraum gibt.
Der Arbeitgeber hat bereits ein externes Büro beauftragt, welches in naher Zukunft unseren stellen bewerten soll.
Die Kunst wird darin liegen, dass die Stellenbeschreibung ausreichend beschrieben wird für die EG 12. Hier kann die Formulierung vermutlich schon ausschlaggebend sein.
Gibt es irgendwo die Möglichkeit, eine Stellenbeschreibung der EG 12 im Netz zu finden?
MoinMoin:
Im IT Bereich TV-L erkläre ich bSuB immer so:
Es muss eine große Strahlkraft aufs ganze Land haben (also von Bedeutung für viele nachrangige Mitarbeiter/Beamte, oder besonders hohes Kostenrisiko)
und die Lösungen für die Probleme kann man nicht im Netz in Foren oder durch ChatGP finden, da sie so singulär und speziell sind.
Besondere Schwierigkeit bei Ings ist (glaube ich) ist so etwas wie Brücken/Tunnelbau, künstlerische (Altbau) Sanierungen.
Oder der Untergrund (komplexe Hanglage, Moore....)
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