Autor Thema: Tätigkeitsbeschreibung weicht von Eingruppierung ab  (Read 2593 times)

seba

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Leute,

ich habe mal eine Frage. Ich wurde von meiner Behörde eingestellt und für einen Sachbearbeiter-Posten vorgesehen, welcher EG 6 zugeordnet ist. Die Stelle war auch nur auf E6 ausgeschrieben. Habe auch nur eine normale, kaufm. Ausbildung (Quereinsteiger sozusagen) und wollte mal fragen, ob ich reagieren muss, wenn auf meiner Tätigkeitsbeschreibung E9a steht.

Spielt die Tätigkeitsbeschreibung überhaupt eine so übergeordnete Rolle oder ist es im Endeffekt egal, was dort steht? Hatte mich mal meinen Kolleginnen und Kollegen umgehört und eine Aufgabe, die jetzt auf meinem Arbeitsplatz liegt, gehörte vorher eine Kollegin, die A9 ist und ihr wurde diese "höherwertige Aufgaben" deshalb auch damals übertragen.

Eine Kollegin meinte zu mir, dass sollte ich erstmal für mich behalten und damit später mal beim Betriebsrat anklopfen. Ich sehe da aber irgendwie nicht wirklich viel Sinn, weil die Stelle ja nur auf E6 ausgeschrieben war und deshalb ja meines Erachtens alles richtig gelaufen ist. Kenne mich aber dafür nicht gut genug mit dem TV-L aus.

Meine Frage daher wäre einfach nur, ob es überhaupt eine Rolle spielt, was auf der Tätigkeitsbeschreibung steht oder ich sowas melden muss?

Danke euch und wünsche euch ein schönes Restwochenende.

 

MeinerEiner

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 133
Antw:Tätigkeitsbeschreibung weicht von Eingruppierung ab
« Antwort #1 am: 22.10.2023 18:03 »
Die Tätigkeitsbeschreibung legt die dir übertragenen Tätigkeiten fest und nach diesen bist du eingruppiert.
Welche Tätigkeiten du ausübst und ob diese insgesamt der Entgeltgruppe 3 oder 12 oder dergleichen entsprechen spielt dabei keine Rolle.

Es scheint also so, als wärst du in der E9a eingruppiert.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Antw:Tätigkeitsbeschreibung weicht von Eingruppierung ab
« Antwort #2 am: 22.10.2023 21:38 »
Hallo,

der Rat der Kollegin ist gut. ich würde die Probezeit aussitzen, dabei gute Arbeit abliefern und dann beim Personalrat nachfragen, wie es sich verhält.

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Tätigkeitsbeschreibung weicht von Eingruppierung ab
« Antwort #3 am: 23.10.2023 11:30 »
Würde erstmal die Arbeit machen wie sie anfällt und die Probezeit abwarten. Am letzten Tag der Probezeit nachmittags solltest du aber wegen der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten die richtige Entgeltung bei deinem Arbeitgeber einfordern, um deinen Anspruch geltend zu machen und nicht verfallen zu lassen.

Bist du in einer Gewerkschaft oder hast eine Arbeitsrechtsschutz? Wenn nicht, noch machen, kann benötigt werden.

seba

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Tätigkeitsbeschreibung weicht von Eingruppierung ab
« Antwort #4 am: 27.10.2023 11:34 »
Ich danke für eure Antworten. Werde ich so handhaben. Gewerkschaftseintritt steht an. :-)