Hallo liebe Leute,
ich habe mal eine Frage. Ich wurde von meiner Behörde eingestellt und für einen Sachbearbeiter-Posten vorgesehen, welcher EG 6 zugeordnet ist. Die Stelle war auch nur auf E6 ausgeschrieben. Habe auch nur eine normale, kaufm. Ausbildung (Quereinsteiger sozusagen) und wollte mal fragen, ob ich reagieren muss, wenn auf meiner Tätigkeitsbeschreibung E9a steht.
Spielt die Tätigkeitsbeschreibung überhaupt eine so übergeordnete Rolle oder ist es im Endeffekt egal, was dort steht? Hatte mich mal meinen Kolleginnen und Kollegen umgehört und eine Aufgabe, die jetzt auf meinem Arbeitsplatz liegt, gehörte vorher eine Kollegin, die A9 ist und ihr wurde diese "höherwertige Aufgaben" deshalb auch damals übertragen.
Eine Kollegin meinte zu mir, dass sollte ich erstmal für mich behalten und damit später mal beim Betriebsrat anklopfen. Ich sehe da aber irgendwie nicht wirklich viel Sinn, weil die Stelle ja nur auf E6 ausgeschrieben war und deshalb ja meines Erachtens alles richtig gelaufen ist. Kenne mich aber dafür nicht gut genug mit dem TV-L aus.
Meine Frage daher wäre einfach nur, ob es überhaupt eine Rolle spielt, was auf der Tätigkeitsbeschreibung steht oder ich sowas melden muss?
Danke euch und wünsche euch ein schönes Restwochenende.