Autor Thema: Erfahrungsstufe in Bezug auf Höhergruppierung in EG9a  (Read 1460 times)

MichelleWi

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Hallo zusammen,
die Höhergruppierung steht ja nun an, und an einigen Behören wurde diese schon durchgeführt. So wie bei meiner Staatsanwaltschaft. Meine Bezügemitteilung habe ich heute erhalten und versuche die Berechnung nun nachzuvollziehen, jedoch kann mir bisher noch keiner so richtig erklären, wie die Berechnung der Erfahrungsstufe zu verstehen ist. Ich arbeite seit Februar 2019 ausgelernt in der Justiz und habe bis einschließlich Dezember 2020 dementsprechend E6/1 bekommen (Januar 2020 - Dezember 2021 EG6/2, Januar 2022 - dato EG6/3). Nun wurde mir seit Mai 2019 bereits EG9A/2 berechnet, obwohl ich da doch erst 3 Monate ausgelernt gearbeitet habe. Laut Mai 2021 bin ich dann also in EG9A/3.
Hat jemand eine Erklärung dafür, oder kann ich mich darauf einstellen, etwas zurückzahlen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus, ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich!

Michelle

cyrix42

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Antw:Erfahrungsstufe in Bezug auf Höhergruppierung in EG9a
« Antwort #1 am: 23.10.2023 18:18 »
Moin,

hast du ggf. seit dem Mai 2019 die höherwertigen Aufgaben übertragen bekommen, die zu einer Einstufung in die Eg 9a führen, welche du zuvor noch nicht dauerhaft übertragen bekommen hast? Wenn ja, dann könnte es so abgelaufen sein:

- Februar 2019 bis April 2019: Tätigkeiten der EG 6
- Mai 2019: Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, daher Höhergruppierung, welche immer min. in Stufe 2 führt.