Hallo,
ist es eine Aufgabe des Personalrats, z. B. geschlossene befristete Arbeitsverträge auf deren Begründungen zu überprüfen, wenn man sie damit beauftragt, um zu überprüfen, ob nicht eine Ent- bzw. Unbefristung vorliegt, besonders dann, wenn in Vergangenheit der AG befristete Arbeitsverträge geschlossen hat, die im Nachhinein vor Gericht entfristet wurden und sich die Fälle sehr ähneln oder vllt sogar 1:1 dieselben sind?
Danke.
Gruß