Autor Thema: Aufgabe des PRs AVs zu überprüfen?  (Read 1089 times)

kommi

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Aufgabe des PRs AVs zu überprüfen?
« am: 24.10.2023 10:03 »
Hallo,

ist es eine Aufgabe des Personalrats, z. B. geschlossene befristete Arbeitsverträge auf deren Begründungen zu überprüfen, wenn man sie damit beauftragt, um zu überprüfen, ob nicht eine Ent- bzw. Unbefristung vorliegt, besonders dann, wenn in Vergangenheit der AG befristete Arbeitsverträge geschlossen hat, die im Nachhinein vor Gericht entfristet wurden und sich die Fälle sehr ähneln oder vllt sogar 1:1 dieselben sind?

Danke.

Gruß

was_guckst_du

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Antw:Aufgabe des PRs AVs zu überprüfen?
« Antwort #1 am: 24.10.2023 10:13 »
..es wäre Aufgabe des PR gewesen, das Zustandekommen des befristeten Vertrages zu verhindern (im Rahmen der Nichtzustimmung der Einstellung), da dieser offensichtlich nicht mit geltendem Recht in Einklang stand...

...die Durchsetzung eines unbefristeten Vertrages durch Umdeutung eines bestehnden befristeten Vertrages (ggfls. im Wege einer arbeitsgerichteten Klage) ist eine Individualrecht des AN als Vertragspartner...hier kann der PR nur untersstützend tätig werden, in dem er seine Rechtsauffassung bei Beauftragung durch den AN dem AG darstellt...letztendlich ist aber der AN der Player in diesem Spiel...
Gruß aus "Tief im Westen"

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