Autor Thema: Höhe der Teilerwerbsminderungsrente /Berechnungsfrage  (Read 1222 times)

zimtschnecke

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 Ich bin es noch einmal :-)

Wenn eine Teilerwerbsrente von sagen wir mal (ich habe den genauen Betrag noch nicht - allerdings den Rentenbescheid von letztes Jahr) 600 Eur inkl. 11 % Abzüge gezahlt wird und ich mit meinem AG vereinbare 4 Std täglich noch arbeiten zu gehen ev auch 1 mehr und ich laut Erstellung einer Simualtionsgehaltsabrechnung mit den neuen Stunden nur 200 Eur inkl Rente weniger als mein jetziges Gehalt verdiene, wird dann etwas gekürzt?

Den Bogen für den Hinzuverdienst müssen ich und mein AG noch ausfüllen. Es ist also eine hpothetische Frage.

lg



zimtschnecke

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Antw:Höhe der Teilerwerbsminderungsrente /Berechnungsfrage
« Antwort #2 am: 26.10.2023 12:38 »
Da hatte ich logischerweise schon geschaut, das passt aber nicht so ganz.

ich1974

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Antw:Höhe der Teilerwerbsminderungsrente /Berechnungsfrage
« Antwort #3 am: 26.10.2023 13:21 »
Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro (Stand: 01.01.2023).

Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.

Weitere Informationen zum Leistungsvermögen bei Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Der sicherste Weg ist eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung, ist in der Regel immer individuell.

Rentenonkel

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Antw:Höhe der Teilerwerbsminderungsrente /Berechnungsfrage
« Antwort #4 am: 26.10.2023 14:39 »
Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird kalenderjährlich individuell berechnet und orientiert sich dabei an dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre, mindestes sind es aber die von ich1974 genannten Beträge.

Der Sinn und Zweck der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es, den Einkommensverlust zwischen dem bisherigen Verdienst und dem Teilzeitgehalt auszugleichen. Daher kann es durchaus sein, dass es nur 200 EUR Einkommensdifferenz sind.

Allerdings ist die Rente ein zu versteuerndes Einkommen, so dass Du damit rechnen solltest, dass im Rahmen der Steuererklärung das Finanzamt auch von der Rente noch Einkommenssteuer haben möchte. Wieviel genau kann Dir allerdings nur jemand von der steuerberatenden Zunft berechnen.

Die Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung ist entbehrlich, weil die individuelle Hinzuverdienstgrenze in dem zu erwartenden Rentenbescheid ausgewiesen wird und vor Bescheiderteilung niemand diese verbindlich "per Hand" berechnen kann.