Hallo und guten Morgen,
sorry für die verspätetet Rückmeldung; abwesenheitsbedingt bin ich erst heute wieder im Dienst.
Zunächst herzlichen Dank für die ausführlichen und klärenden Mitteilungen; die haben sehr viel Licht in diese unübersichtliche Angelegenheit gebracht.
Ich habe mir überlegt, zunächst eine Versorgungsauskunft zu beantragen.
Hieraus muss sich ja dann die berücksichtigte Zeit und ein Betrag ergeben, der sich nachvollziehen lässt.
Insgesamt sehe ich in der Verbeamtung auch hinsichtlich der Pension und den daraus entstehenden Ansprüchen nur wesentliche Vorteile (Rente 48 % / Pension 71,75%), da ja in meinem Fall die Zeiten voll berücksichtigt werden (alle Zeiten vergleichbar mittlerer Dienst).
Ich hoffe, ich habe es so korrekt eingeordnet.
Viele Grüße
und nochmals vielen Dank
Das Rentenniveau, das im Gesetz als "Sicherungsniveau vor Steuern" bezeichnet wird, ist eine modellhaft berechnete standardisierte Kenngröße, welche die Entwicklung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitablauf abbildet. Es ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Die zu zahlenden Sozialbeiträge auf die Rente und den Lohn werden dabei abgezogen. Die steuerliche Belastung bleibt jedoch außen vor.
Die sogenannte Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Beitragsjahren als Durchschnittsverdiener (45 Entgeltpunkte). Vereinfacht ausgedrückt wird mit dem Rentenniveau gezeigt, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Das Rentenniveau ist damit eine Kennzahl für die Leistungsfähigkeit des Rentensystems insgesamt. Das Rentenniveau stellt jedoch nicht - wie oftmals irrtümlich angenommen - auf das letzte Gehalt vor dem Renteneintritt ab. Es dient auch nicht dazu, Aussagen über
individuelle Rentenansprüche zu treffen.
Im Gegensatz zu einem Beamten wird die VBL zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, nicht angerechnet und ist in diesem fiktiven Niveau (48 %) nicht enthalten. Auch kann ein Arbeitnehmer, der mehr als 40 bzw. 45 Jahre arbeitet, seine Rente durch zusätzliche Beitragszeiten auf mehr als "48 %" verbessern, bei Beamten ist dagegen bei der Höchstversorgung immer Schluss.
Bei Beamten ist das Verhältnis ebenfalls vor Steuern, allerdings auch vor den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen RV bezieht sich das Niveau im Wesentlichen auf das letzte, ruhegehaltfähige Gehalt und nicht auf das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens.
Derzeit ist die steuerliche Belastung der Beamten auch noch größer als die der gesetzlichen Rentenversicherung und der VBL. Auch kann die Belastung für die private KV und PV, je nach Familiensituation, im Alter deutlich kostspieliger sein als bei gesetzlich krankenversicherten.
Tendenziell gebe ich Dir Recht, in der Regel ist die Versorgung der Beamten besser als die der Tarifbeschäftigten. Die Differenz ist oft nicht so groß, wie in der Bevölkerung angenommen und im bestimmten Konstellationen kann auch ein Tarifbeschäftigter auf ein höheres Nettoeinkommen im Rentenalter kommen als ein Beamter.
Daher kann es auch einem Beamten nicht schaden, zusätzlich zur Beamtenversorgung noch weitere Rücklagen für das Alter aufzubauen.