Liebes Forum,
zum 01.01.24 möchte ich eine neue Stelle beginnen. Es handelt sich dabei um eine TV L Stelle, befristet finanziert aus Drittmitteln.
In einem sehr, sehr ähnlichen Tätigkeitsbereich wie die zukünftige Stelle, habe ich bereits 10 Monate im gleichen Bundesland (TV-L), aber einer anderen Behörde, gearbeitet. Dort war ich in der gleichen Endgeldgruppe in der Stufe 2 angesiedelt.
Mein jetziger Arbeitsvertrag (auch befristet) endet zum 1.11.23, daher bin ich zwischen beiden Stellen zwei Monate Arbeitslos.
Jetzt zu meinem Punkt, ich möchte meine Berufserfahrung gerne mitnehmen, sodass die Wartezeit zwischen der Stufe 2 (meiner jetzigen) und der Stufe 3 sich nicht wieder auf 24 Monate ansteigt (10 Monate habe ich ja bereits in der Endgeldgruppe gearbeitet)
Der zukünftige Arbeitgeber hat mit mitgeteilt, dass ich lediglich eine Stufenvorweggewährung stattfinden kann, sprich in werde nur vom Gehalt in der gleichen Endgeldgruppe in die Stufe 2 eingeordnet. Ich war kein volles Jahr in der Endgeldgruppe und der Übergang ist nicht nahtlos (2 Monate Arbeitslos dazwischen)
Durch die Vorweggewährung der Stufe 2 wird nicht einmal meine jetzige Stufe in der gleichen Endgeldgruppe anerkannt, sodass ich zwar das Gehalt der Stufe 2 bekomme, aber meine Wartezeit auf Stufe 3, nicht 14 Monate (wie von mir gewünscht), nicht 24 Monate (normal, bei Beginn der Stufe 2 zur Stufe 3), sondern 36 Monate lang dauert.
Leider blicke ich im TV-L derzeit nicht mehr durch und wollt um Rat fragen, ob sich rechtlich da wirklich noch auf irgendetwas hinweisen lässt oder dort eventuell ein Fehler gemacht wurde von Seiten des AG. Es wirkt auf mich sehr AN unfreundlich, wenn das TV-L sowas zulässt bzw. sogar unterstützt.
Vielen Dank
Peter