Autor Thema: Einstellung Betriebsrat  (Read 4850 times)

Jan88

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Einstellung Betriebsrat
« am: 27.10.2023 13:33 »
Hi,
ich habe ein Angebot von einem Arbeitgeber (Bank) erhalten, nun wird wohl der Vertrag aufgesetzt und dass Ganze muss wohl noch durch den Betriebsrat o.ä. (Hab den genauen Wortlaut leider nicht mehr im Kopf, da ich so aufgeregt war).

Kann meine Einstellung noch abgelehnt werden oder darf ich mich freuen?

MeinerEiner

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #1 am: 27.10.2023 14:23 »
Du darfst Dich vorsichtig freuen, aber der Betriebsrat ist bei so etwas mitbestimmungspflichtig und muss der Sache noch zustimmen.

MoinMoin

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #2 am: 27.10.2023 14:30 »
Der Betriebsrat überwacht das Verfahren, damit sichergestellt ist, dass nicht gemauschelt wird.

Wenn du also nicht der persönliche Liebling des Filialleiters bist, sondern objektiv der beste Bewerber, dann darfst du dich freuen.

Jan88

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #3 am: 27.10.2023 15:54 »
Ok, vielen Dank =)

Jan88

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #4 am: 30.10.2023 19:30 »
Guten Abend,
ich noch einmal!;)

Ich stehe aktuell vor der Herausforderung, dass ich zwar eine telefonische Zusage habe, die Aussage, dass HR am vorbehaltlichen Vertrag (Stichwort: Der Betriebsrat muss noch zustimmen) ist, die Vakanz mittlerweile auch online nicht mehr erreichbar ist ... aber ich im Hinblick auf meine Kündigungsfrist, welche leider 4 Wochen länger ist, als ich dies zunächst dachte, morgen noch kündigen müsste ...

Ich kenne das von Bekannten aus der freien Wirtschaft, da wurden auch schon einmal telefonische Zusagen gecanceled und es kam nie zu einer Anstellung.

Soll ich nun das "Risiko" (Ist es eins?) wagen oder kann man mit 99,99% Sicherheit davon ausgehen, dass alles klar geht?

Ich kann den Einfluss des Betriebsrates nicht einschätzen:

1.) Die Stelle wurde mit Sicherheit intern ausgeschrieben, es handelt sich um eine sehr große Einrichtung, den Prozess werden die wohl kennen?
2.) Noch werden aktuelle Mitarbeiter dadurch nicht negativ beinflusst
3.) Noch bin ich mit dem pot. Chef in irgendeiner Beziehung
4.) Noch geht von meiner Person keine Gefahr für den Betriebsfrieden aus

Ich weiß nicht, wie viel % der Betriebsrats-Freigaben crashen?
Lt. meinem pot. Chef, hat er sowas in 20 Jahren noch nie erlebt?

Ggf. habt ihr einen Rat?

VG

MoinMoin

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #5 am: 30.10.2023 21:41 »
Wenn das Verfahren objektiv sauber abgelaufen und dokumentiert ist, dann kann sich der BR gehackt legen.
Verzögern ja, verhindern? Wie denn und mit welcher Begründung, die er liefern muss.

curryking

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #6 am: 31.10.2023 08:14 »
Das ist ein ganz klares Risiko das du da eingehst.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird der BR zustimmen und es wird zu der Einstellung kommen, aber es besteht einfach ein Restrisiko, dass hier keiner Beurteilen kann.
Ich persönlich würde das so nicht machen und deinem pot. neuen Chef lieber ehrlich sagen was Sache ist, im Sinne von: wenn die endgültige Zusage mit Zustimmung BR nicht bis Zeitpunkt X vorliegt, kannst du nicht kündigen, deine Einstellung würde sich damit verschieben. Wenn die dich haben wollen, wir es auf einen Monat früher oder später nicht ankommen.

MoinMoin

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #7 am: 31.10.2023 09:11 »
Und mit dem altem AG kann man sich idR auf einen Auflösungsvertrag einigen.

Beamter

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #8 am: 01.11.2023 10:19 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

andi1504

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #9 am: 02.11.2023 09:08 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?

Beamter

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #10 am: 02.11.2023 09:26 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?

Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.

andi1504

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #11 am: 02.11.2023 09:49 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?


Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.

Dieses Forum gilt gilt doch für den TVöD, oder? Genauso gilt es auch für den TV-V und TV-N. Wir sind mit unseren GmbH´s sämtlich Mitglieder im Kommunalen Arbeitgeberverband und wenden dementsprechend den TVöD (z. B. bei einer Bädergesellschaft) bzw. den TV-V (bei einem Versorgungsunternehmen) an. Und natürlich haben GmbH´s als juristitsche Personen des Privatrechts einen Betriebs- und keinen Personalrat.

Wenn man hier im Forum keine Beiträge haben möchte, die Unternehmen betreffen, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, dann sollte man das in der Betitelung des Forums entsprechend kenntlich machen.

andi1504

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #12 am: 02.11.2023 09:55 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?


Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.

Dieses Forum gilt gilt doch für den TVöD, oder? Genauso gilt es auch für den TV-V und TV-N. Wir sind mit unseren GmbH´s sämtlich Mitglieder im Kommunalen Arbeitgeberverband und wenden dementsprechend den TVöD (z. B. bei einer Bädergesellschaft) bzw. den TV-V (bei einem Versorgungsunternehmen) an. Und natürlich haben GmbH´s als juristitsche Personen des Privatrechts einen Betriebs- und keinen Personalrat.

Wenn man hier im Forum keine Beiträge haben möchte, die Unternehmen betreffen, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, dann sollte man das in der Betitelung des Forums entsprechend kenntlich machen.

Ergänzung:
TV-V § 1 Abs. 1 Geltungsbereich
Zitat: Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbstständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.....


tina92

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #13 am: 02.11.2023 12:12 »
Natürlich gibt es im Bereich TVöD tarifgebundene Arbeitgeber die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.
Warum Off Topic?

peer80

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Antw:Einstellung Betriebsrat
« Antwort #14 am: 06.11.2023 19:06 »
TVöD?

Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.

Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?

Im TVÖD gibt es keinen Betriebsrat, sondern Personalräte.

Blödsinnige Aussage. Mein AG ist eine privater großer Klinkkonzern. Es gibt natürlich Betriebsräte. Trotzdem wendet mein AG den TVöD vollumfänglich an. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.