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Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!
rossini:
Hallo,
bei einer Nachbarkommune soll sich wohl eine befristet Angestellte dadurch einen unbefristeten Vertrag "erschlichen" haben, indem sie einen Tag, nach dem der befristete Arbeitsvertrag endete, an die Arbeit ging und am Arbeitsplatz Platz genommen hat und eine Akte bearbeitet hat. Anmelden konnte sie sich am PC nicht mehr, sie musste einen Tag vorher Schlüssel und Stempelkarte abgeben. Sie kam wohl mit ner Kollegin ins Hause, die nicht aufm Schirm hatte, dass die einen Tag vorher ihren letzten Tag hatte.
Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so rechtens und einfach ist und ob dazu nicht mehr gehört.
Darf man eigentlich noch ins Haus des Arbeitgebers, wenn man da selbst keine Zugangsmöglichkeiten mehr hat?
Und die Zeiterfassung konnte sie ja logischerweise auch nicht vornehmen.
Das hat sich hier natürlich rumgesprochen und man merkt schon, wie die vielen Befristeten in unserer Stadtverwaltung sich schon ausmalen, wie sie das dann machen.
Was sind denn da bitte wirklich Mindestvoraussetzungen? Reicht vllt sogar schon, dass man nur seinen bzw. den Arbeitsplatz eingenommen hat, den man bis gestern hatte?
Oder muss man tatsächlich, unabhängig vom Arbeitsplatz, gearbeitet haben? Dann würde es ja vllt sogar ausreichen, wenn man sich aus dem HO anmeldet, sofern der AG den Zugang nicht gesperrt hat, und dann fleißig bis gestern eingegangene Mails bearbeitet/beantwortet?
Welche Beispiele gibt es da bitte in der Rechtsprechung?
Danke.
Grüße
VaPi:
Grundsätzlich schon möglich (15 ABS. 6 TzBfG). Der AG kann nach Bekanntwerden dem Weiterarbeiten allerdings sofort widersprechen. Tut er das nicht sofort, wird es schwierig :).
Allerdings auf Arbeit kommen, sich verstecken und sagen, man hat ja gearbeitet, wird eher nicht funktionieren.
cyrix42:
Wie schon geschrieben, setzt diese Form der Entfristung die Billigung des Arbeitgebers voraus. Insbesondere muss er — und das heißt hier, jemand, der berechtigt ist, Arbeitsverträge zu schließen; was typischerweise auf einfache Dienstvorgesetzte nicht zutrifft, sondern die Personalabteilung betrifft — davon Kenntnis haben und nicht dagegen vorgegangen sein.
Im konkreten Fall kann man wohl davon ausgehen, dass, da die Zeiterfassung nicht funktioniert hat, dass der Arbeitgeber eben nicht die Fortsetzung der Tätigkeit akzeptiert hat. Hier dürfte also im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht die Nichtigkeit des Fortbestehens eines nun unbefristeten Arbeitsverhältnisses attestieren.
WasDennNun:
Und da Schlüssel abgegeben wurde, kann man sich auch noch strafrechtliche Konsequenzen ausmalen.
Illegal sich zutritt verschafft etc. Unbefugt Einsicht in eine Akte genommen.
Falls man damit durchkommt, dann ist es Zeichen, dass da die Personalverwaltung versagt.
Interessant wäre es zu wissen, ab wann der AG von dem illegalem eindringen der Person Kenntnis erlangte und wie er darauf reagierte.
Reisinger850:
In der Schule passiert das hin und wieder - Vertrag lief aus, am nächsten Tag aber noch im V-Plan drin - entfristet. Oder der Vertretungsvertrag beginnt nach den Sommerferien, doch man wird von einer Schulleitung zu den davor stattfindenden Konferenzen gebeten. Zack - Entfristung! Lohnt sich allerdings nur, wenn man keine Chance auf eine Verbeamtung hat und auch am besten einen Vertretungsvertrag mit voller Stelle, da man immer nur mit der zuletzt innehabenden Stundenzahl entfristet wird.
Gibt da ein paar gute spezialisierte Anwälte, da sehen die Bezirksregierungen oft kein Land mit ihren Amateur - Anwälten…
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