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Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!

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rossini:

--- Zitat von: VaPi am 29.10.2023 07:32 ---Grundsätzlich schon möglich (15 ABS. 6 TzBfG). Der AG kann nach Bekanntwerden dem Weiterarbeiten allerdings sofort widersprechen. Tut er das nicht sofort, wird es schwierig :).


Allerdings auf Arbeit kommen, sich verstecken und sagen, man hat ja gearbeitet, wird eher nicht funktionieren.

--- End quote ---

Aber widersprechen darf nur wer erfolgreich? Die direkten Vorgesetzten, die keine AVs schließen nicht, oder!?

Also nur der zuständige Personaler und/oder der Personalchef?

Im vorliegendem Fall hat die AN sich nicht versteckt.

cyrix42:
Natürlich darf auch ein direkter Vorgesetzter das Hausrecht des Arbeitgebers durchsetzen und die gekündigte Person wieder des Gebäudes verweisen.

Es ist umgedreht der Fall, dass ein Weiterarbeiten nur dann zur Entfristung führt, wenn der Arbeitgeber, vertreten durch eine Person, die Arbeitsverträge schließen darf, davon weiß und dies duldet. Selbst wenn also der direkte Vorgesetzte nichts sagt, führt das noch zu keinem Anrecht auf Weiterarbeit, sofern nicht dieser selbst die Arbeitsverträge unterschreibt...

rossini:

--- Zitat von: cyrix42 am 29.10.2023 07:38 ---Wie schon geschrieben, setzt diese Form der Entfristung die Billigung des Arbeitgebers voraus. Insbesondere muss er —  und das heißt hier, jemand, der berechtigt ist, Arbeitsverträge zu schließen; was typischerweise auf einfache Dienstvorgesetzte nicht zutrifft, sondern die Personalabteilung betrifft — davon Kenntnis haben und nicht dagegen vorgegangen sein.

Im konkreten Fall kann man wohl davon ausgehen, dass, da die Zeiterfassung nicht funktioniert hat, dass der Arbeitgeber eben nicht die Fortsetzung der Tätigkeit akzeptiert hat. Hier dürfte also im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht die Nichtigkeit des Fortbestehens eines nun unbefristeten Arbeitsverhältnisses attestieren.

--- End quote ---

D. h., ein Kollege und/oder der Dienstvorgesetzte muss die Personalabteilung informieren und die sind dann gehalten, der AN zu sagen "Nö und tschüss."? Das kann ja aber, je nachdem, ob jemand erreichbar ist ... auch länger dauern. Dann sitzt die AN vllt schon bis Mittag, hat nachweislich gearbeitet und erst dann sagt die Personalabteilung, dass das nicht rechtens ist und das reicht dann auch noch. Sind ja immerhin 6 Std zwischen Arbeitsaufnahme und Mittag vergangen. Gibt es da eine zeitliche Höchstgrenze?

Die Zeiterfassung hat ja nur nicht funktioniert, weil die AN keine Stempelkarte mehr hatte. Vllt wäre es beim Vorliegen doch möglich gewesen!? Aber wenn ich nur bei uns sehe, wie oft die Lohnbuchhaltung drum gebeten wird, z. B. etwas nachzubuchen, weil man vergessen hat, zu stempeln oder weil die Stempeluhr mal wieder nicht funktioniert hat.

VaPi:
Entscheidend ist hier die Kenntnis einer Person die Verträge schließen kann. Wenn das erst nach 8 Stunden passiert, unschädlich. Damit wird Sie nicht durchkommen.

rossini:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.10.2023 07:53 ---Und da Schlüssel abgegeben wurde, kann man sich auch noch strafrechtliche Konsequenzen ausmalen.
Illegal sich zutritt verschafft etc. Unbefugt Einsicht in eine Akte genommen.
Falls man damit durchkommt, dann ist es Zeichen, dass da die Personalverwaltung versagt.

Interessant wäre es zu wissen, ab wann der AG von dem illegalem eindringen der Person Kenntnis erlangte und wie er darauf reagierte.

--- End quote ---

Die AN ist mit einem anderen MA ins Hause gekommen. Die hat sich also nicht reingeschlichen, durchs Klofenster reingeklettert ... Hätte der MA vllt schon sagen müssen, sofern ers wusste, dass die AN nicht rein darf?

Wenn man aber so zu einem unbefristeten AV kommen kann, dann ist doch die anschließende Akteneinsicht auch nicht unbefugt?! Wenn man belegen muss, dass man gearbeitet hat, was bleibt denn dann? Ablage, Kaffee kochen, Blumen gießen ...?

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