Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!
rossini:
--- Zitat von: Reisinger850 am 29.10.2023 09:15 ---In der Schule passiert das hin und wieder - Vertrag lief aus, am nächsten Tag aber noch im V-Plan drin - entfristet. Oder der Vertretungsvertrag beginnt nach den Sommerferien, doch man wird von einer Schulleitung zu den davor stattfindenden Konferenzen gebeten. Zack - Entfristung! Lohnt sich allerdings nur, wenn man keine Chance auf eine Verbeamtung hat und auch am besten einen Vertretungsvertrag mit voller Stelle, da man immer nur mit der zuletzt innehabenden Stundenzahl entfristet wird.
Gibt da ein paar gute spezialisierte Anwälte, da sehen die Bezirksregierungen oft kein Land mit ihren Amateur - Anwälten…
--- End quote ---
Also würde schon ein normaler Arbeitsplan ausreichen?
Nehmen wir an, ein AN ist bis14.12.23 befristet angestellt und im Arbeitsplan, der vom Vorgesetzten kommt, steht der Name des AN für den 18.12.23 drin, unbefristet?
Wenn der AN dann die entsprechende Mail und den Arbeitsplan ausdruckt als Beweis.
Reisinger850:
In meinen mir bekannten Fällen hat der Vertretungsplan ausgereicht, das sollte ja Ähnlichkeit haben mit einem Arbeitsplan. Der Vorgesetzte sollte ja über solche Pläne Kenntnis haben, wenn nicht, würden Anwälte argumentieren, ist es sein „Pech“.
cyrix42:
In Schulen schließt typischerweise nicht der Vertretungs-Planer die Arbeitsverträge. Bestenfalls tut dies die Schulleitung, wahrscheinlich aber dann doch wohl eher jemand aus dem Schulamt/ Ministerium oder einer nachgelagerten Behörde. Und erst, wenn diese von der Weiterführung der Arbeitstätigkeit erfahren und nichts dagegen unternommen hat, darf man von einer Duldung ausgehen, die dann das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überführt.
Im beschriebenen Fall klingt mir das nicht danach; höchstens, dass man nicht willens war, gerichtlich feststellen zu lassen, dass hier keine solche Duldung vorlag.
cyrix42:
--- Zitat von: rossini am 29.10.2023 10:37 ---Wenn man aber so zu einem unbefristeten AV kommen kann, dann ist doch die anschließende Akteneinsicht auch nicht unbefugt?!
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Natürlich war die Akteneinsicht unbefugt. Offensichtlich hat der AG durch die Rücknahme von Schlüssel und Nichtermöglichen der Zeiterfassung deutlich gemacht, dass er nicht gedenkt, das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wäre der Umgang des AG mit der betroffenen Person unverändert wie zuvor gewesen, dass diese also einfach ihre Arbeit hätte fortsetzen können, wäre dies anders gewesen. So aber war der AG-Wille doch für alle Beteiligten eindeutig erkennbar. Eine Duldung der Weiterarbeit kann also recht deutlich ausgeschlossen werden.
Reisinger850:
--- Zitat von: cyrix42 am 29.10.2023 11:02 ---In Schulen schließt typischerweise nicht der Vertretungs-Planer die Arbeitsverträge. Bestenfalls tut dies die Schulleitung, wahrscheinlich aber dann doch wohl eher jemand aus dem Schulamt/ Ministerium oder einer nachgelagerten Behörde. Und erst, wenn diese von der Weiterführung der Arbeitstätigkeit erfahren und nichts dagegen unternommen hat, darf man von einer Duldung ausgehen, die dann das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überführt.
Im beschriebenen Fall klingt mir das nicht danach; höchstens, dass man nicht willens war, gerichtlich feststellen zu lassen, dass hier keine solche Duldung vorlag.
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Wenn die Schulleitung als direkter Vorgesetzter die Arbeitsaufnahme duldet, ist der Fall eigtl. klar. Vertretungsstellen werden Schulscharf ausgeschrieben. Wenn nun die BezReg 15.8 im Vertrag stehen hat, der Lehrer aber am 13.8 zur Konferenz muss, kann es dem Lehrer egal sein, wessen Schuld es ist. Es entstand ein unbefristeter Vertrag, auch wenn die BezReg oder das Schulamt dem Schulleiter böse Briefe dann schickt
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