Hallo,
Bis Ende 2022 war ich als WissMA über 16 Jahre befristet nach WissZVG im Bundesland B, Uni
X. Danach war ich gewechselt an eine Uni in Bundesland A.
Seit 10/2023 bin ich wieder zurückgewechselt ins Bundesland B, wurde neu angestellt in Uni
Y. Diesmal wurde ich befristet nach TzBfG, §14 Abs. 2, d.h. ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds.
Ist eine
sachgrundlose Befristung hier wirksam, denn es liegt in meinem Falle eine (langjährige) frühere Beschäftigung in Bundesland B vor, auch wenn es nun eine andere Uni ist?
Im Arbeitsvertrag steht jedesmal: "Zwischen dem <
Bundesland B>, vertreten durch <
Uni...>".
Somit ist das Bundesland der Arbeitgeber, die Uni der Arbeitsort?
Was bedeutet hier TzBfG, §14 Abs. 2. Satz 2:
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Könnte man nach einer Befristung nach TzBfG eigentlich wieder nach WissZVG verlängert werden?
Welche Konsequenzen ergeben sich hier eigentlich zur Befristungshöchstdauer?
Vielen Dank für eure Antworten.