Autor Thema: TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?  (Read 2477 times)

lisalorena

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TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« am: 30.10.2023 17:42 »
Liebe Community,

nach längerem Recherchieren bin ich leider nicht vollständig auf eine befriedigende Antwort und entsprechende sichere Quellen gestoßen und bevor ich eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch nehme, würde ich gerne auf euer Schwarmwissen zurückgreifen.

Ich bin seit 2018 Erzieherin und habe zum 01.10.23 mein  Studium (Soziale Arbeit) abgeschlossen. In meiner aktuellen Arbeitsstelle (bei einem freien Träger als ambulante Erziehungshilfe) bin ich aktuell in S8b Stufe 3 eingruppiert. Meine Kolleg*innen (alle SozPäds) sind in S12. Meine Tätigkeitsbeschreibung gleicht deren 1-1. Für mich war es in Ordnung, die Zeit bis zur Beendigung meines Studiums in 8b zu bleiben. Nach Abschluss des Studiums sollte ich dann in S12 höhergruppiert werden.

Nun gibt es aber Probleme, da mein AG die Stufe 3 nicht beibehalten möchte. Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass sich meine Vorgesetzten in diesem Gebiet nicht wirklich auskennen.

Ich habe bereits gelesen, dass bei Höhergruppierung die Erfahrungsstufen beibehalten werden (stufengleiche Höhergruppierung). Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies in meinem Fall zutrifft. Mein AG argumentiert, dass ich die Erfahrung ja nicht als SozPäd., sondern eben als Erzieherin gesammelt hätte (ich habe seit meiner Beschäftigung als Erzieherin in Tätigkeitsfeldern gearbeitet, in denen Sozialpädagogen und Erzieher gleichwertige Tätigkeiten ausgeübt haben).

Vielleicht hat hier ja jemand Expertise in diesem Gebiet oder die entsprechenden Links, in denen ich Erläuterungen zu dieser Thematik finden kann.

Vielen lieben Dank.


PiA

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #1 am: 30.10.2023 20:59 »
Hallo Lisalorena,

wenn das bestehende Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird und wenn (bei freiem Träger nicht zwingend) der TVöD-VKA vollumfänglich Anwendung findet: Die stufengleiche Höhergruppierung ist in dessen § 17 Abs. 4a.1 geregelt.
Link: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf

Ich bin von 'ungelernte' Teilzeit-Zweitkraft in S2 Stufe 5 nach der PiA zur Erzieherin als Gruppenleitung in die S8a Stufe 5 höhergruppiert worden, weil mein bestehende Arbeitsvertrag in diesem Punkt (Gruppenleitung) geändert wurde.

Eine Vertragsänderung ist auch übliche Voraussetzung für eine Höhergruppierung, da diese idR. eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit erfordert.

Bei mir wäre aber auch ohne Vertragsänderung eine Höhergruppierung erfolgt, weil mit bestandener Erzieherprüfung das Manko der fehlenden einschlägigen Ausbildung weggefallen ist, auf Grund dessen ich nicht in die S3 (Kinderpflegerin 'oder höher' mit Qualifikation und entsprechender Tätigkeit) sondern nur als (nicht ausreichend qualifizierte) Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin in die S2 eingruppiert war.

Du müsstest bislang als (nicht ausreichend qualifizierte) Beschäftigte in der Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in die EG S8b Fallgruppe 3 eingruppiert sein. Mit bestandener Prüfung bist Du auch ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit höherzugruppieren, weil Du seitdem 'Sozialarbeiterin mit entsprechender Tätigkeit' bist.

Bei einem Neuvertrag käme es auf eine einschlägige Berufserfahrung als Sozialarbeiterin an, aber eine Höhergruppierung ist ja eben keine Neueinstellung.

Du müsstest klären, ob für dich der 'ganze' TVöD gilt oder nur bestimmte Passagen (Anlehnung). Das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.
Im Zweifel solltest Du dich vom Betriebs-/Personalrat oder arbeitsrechtlich (anwaltlich oder gewerkschaftlich) (erst-)beraten lassen.

Viele Grüße

PiA

SozPädinJH

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #2 am: 08.11.2023 14:58 »
Sie wollen Geld sparen, das ist alles.

Ein AG kann alles an Berufserfahrung anerkennen, was er möchte. In diesem Fall möchte dein AG aber einfach das Geld für die S12 Stufe 3 sparen und dich schlechter stellen.
Allerdings kann er nicht dazu gezwungen werden. Er könnte dich tariflich auch in Stufe 1 eingruppieren, da du noch keine Erfahrung als Sozialarbeiterin hast.

Ich würde es mal damit versuchen, dass du dir in diesem Fall einen anderen Arbeitgeber suchst. Andere Träger, die dich für die gleiche Tätigkeit einstellen möchte, gibt es aktuell zu Hauf. Mit ein bißchen Druck geht oft sehr viel...

MoinMoin

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #3 am: 08.11.2023 15:12 »
Nun gibt es aber Probleme, da mein AG die Stufe 3 nicht beibehalten möchte. Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass sich meine Vorgesetzten in diesem Gebiet nicht wirklich auskennen.
Tarifrecht ist kein Wünschdirwas.
Lass dich höhergruppieren und wenn die erste Abrechnung kommt, dann forderst du einfach das Entgelt ein, welches dir tariflich zusteht, dass der Stufe 3.

PiA

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #4 am: 09.11.2023 10:04 »
Hallo SozPädinJH,

bei einer Neuanstellung ja, bei einer Höhergruppierung im bestehenden TVöD-Arbeitsverhältnis nein.

Wenn der Arbeitgeber an den TVöD gebunden ist, hat er gem. § 17 Abs. 4a.1 (Link siehe Post vom 30.10.) eben kein Wahlrecht, was er anerkennen möchte: Höhergruppierungen erfolgen in der C-Tabelle immer stufengleich.

VG PiA

tina92

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #5 am: 09.11.2023 10:36 »
Sie wollen Geld sparen, das ist alles.

Ein AG kann alles an Berufserfahrung anerkennen, was er möchte. In diesem Fall möchte dein AG aber einfach das Geld für die S12 Stufe 3 sparen und dich schlechter stellen.
Allerdings kann er nicht dazu gezwungen werden.
Ich verstehe nicht, was du hier meinst. Zu was zwingen?

tina92

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #6 am: 09.11.2023 10:38 »
Wie MoinMoin bereits ausgeführt hat, steht dir bei Höhergruppierung Stufe 3 zu.

MoinMoin

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Antw:TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?
« Antwort #7 am: 09.11.2023 14:36 »
Ein AG kann alles an Berufserfahrung anerkennen, was er möchte. In diesem Fall möchte dein AG aber einfach das Geld für die S12 Stufe 3 sparen und dich schlechter stellen.
Allerdings kann er nicht dazu gezwungen werden. Er könnte dich tariflich auch in Stufe 1 eingruppieren, da du noch keine Erfahrung als Sozialarbeiterin hast.
NEIN, bei einer Höhergruppierung kann der AG das aber nicht! Sofern man einen AV mit Tarifbindung hat.

Zitat
Ich würde es mal damit versuchen, dass du dir in diesem Fall einen anderen Arbeitgeber suchst. Andere Träger, die dich für die gleiche Tätigkeit einstellen möchte, gibt es aktuell zu Hauf. Mit ein bißchen Druck geht oft sehr viel...
Warum, da könnte man in Stufe 1 eingestellt werden.
Hier kann man die Tätigketien übertragen bekommen und wenn man da nicht die einem zustehenden Stufe bekommt ganz einfach das ArbG bescheid geben, damit dem betrügerischen Ag Becheid geben.

Ob man allerdings bei einem solchen beschi*  nen AG bleiben möchte....