Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Übergang ins Beamtenverhältnis am 01.12.  (Read 2092 times)

OEDangb

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung: Aktuell bin ich (seit einigen Jahren) in einem Angestelltenarbeitsverhältnis im TV-L angestellt. Zum 01.12. steht eine Verbeamtung (auf Zeit) beim gleichen Dienstherrn an. Wenn ich die Paragraphen im Tarifvertrag richtig gelesen habe, bedeutet das, dass ich in diesem Jahr keine Sonderzahlung (auch nicht anteilig für die 11 Monate) ausgezahlt bekomme. (In Zukunft gibt's die dann ja sowieso nicht mehr, aber es geht mir um dieses Jahr).

Ich habe allerdings im Forum von einem ähnlichen Fall gelesen (Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=112178.0 siehe Antwort #8), bei dem die Sonderzahlung außerplanmäßig gezahlt wurde. Dabei wurde sich auf die Entscheidung eines Stadtrates (?) berufen. Da der Kommentar schon über vier Jahre alt ist, wollte ich fragen, ob es Mitleser gibt, die in ähnlichen Situationen waren. Besteht eine (realistische) Chance, die Sonderzahlung zu bekommen?

Danke!

FearOfTheDuck

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Eine solche Chance besteht m.E. nicht wirklich. Es gibt keinen tariflichen Anspruch mehr und 99,9% der AG werden darauf verweisen.

Aber wie damals auch Lars73 schrieb: Fragen kostet nichts. Vielleicht gehört dein AG ja zu den 0,01%.

Verschieben lässt sich die Ernennung sicher nicht mehr (?).


 

OEDangb

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Nein, verschieben geht leider nicht. Zumal mein aktueller befristeter Arbeitsvertrag auch bis zum 30.11. läuft. Auch ein auslaufender Arbeitsvertrag lässt die Ansprüche ja obsolet werden. D.h., die werden sicher schon 'im System haben', dass ich keine Sonderzahlung bekomme.

Abgesehen davon gibt es hier (https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3182083) ein Rundschreiben, auf das im zitierten Thread auch verwiesen wurde. Dort wird eine ähnliche Situation geschildert. Ich werde wohl abwarten und ggf. mal beim Personalrat anfragen.

Finde die Regelung inhaltlich ziemlich unglücklich, bin aber ja wohl nicht der einzige Betroffene. Bei Verrentung etc. ist es ja genauso. Mir war das bis heute gar nicht klar; ich kannte nur die Stichmonate Juli, August, September zur Bemessung der Höhe der Zahlung und war davon ausgegangen, dass der Stichtag für den Anspruch auch irgendwo da liegt (oder eben eine jahresanteilsmäßige Zahlung erfolgt).

clarion

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Mich hat es seinerzeit getroffen. ich bin zum 1.12. aus einer Tarifbeschäftigung heraus verbeamtet worden.

Ein war ein ziemlich schlechter Zeitpunkt. Die Sonderzahlung als TB wurde Ende November ausgezahlt. Das wurde mit der ersten Besoldung verrechnet: Das Schlimme dabei ist, dass auf die Sonderzahlung auch Sozialabgaben gelistet wurden. Und diese Beiträge für GKV und RV habe ich nicht wieder bekommen. Da half auch kein Widerspruch. Die gezahlten Steuern konnte ich mit der Steuererklärung glatt ziehen.

dass die Verbeamtung aber 2016 passiert ist, war andererseits gut, weil bei 2016 Verbeamtete noch eine Günstiger-Rechnung zwischen der alten und der neuen Regelung bei der Stufeneinteilung vorgenommen wurde.  Dadurch, dass ich bei der Verbeamtung schon Lebenserfahrung hatte, bin ich gleich in die Stufe acht gekommen.

Wenn es geht, würde ich die Verbeamtung also verschieben.

OEDangb

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Puh, es könnte mich also noch schlimmer treffen als "nur" der Verzicht auf die Sonderzahlung...

Verschieben geht m.W. leider nicht. Oder wäre nur mit viel Aufwand verbunden, zumal mein aktueller Arbeitsvertrag befristet ist bis zum 30.11. Dann stünde ich ohne Vertrag da.

clarion

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Wer am 01.12. nicht beschäftigt ist,  bekommt  nach TV-L aber eh keine  Jahressonderzahlung.

OEDangb

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Genau, das ist mir klar. Ich bin dann ab 01.12. im Beamtenverhältnis, also grundsätzlich kein Anspruch auf die Zahlung. Ich las nur hier im Forum von einem Fall, in dem das in einem analogen Fall außertariflich doch gezahlt wurde und wollte nachhören, ob andere anekdotische Berichte sich damit decken oder ob das eine Ausnahme war.

Organisator

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Genau, das ist mir klar. Ich bin dann ab 01.12. im Beamtenverhältnis, also grundsätzlich kein Anspruch auf die Zahlung. Ich las nur hier im Forum von einem Fall, in dem das in einem analogen Fall außertariflich doch gezahlt wurde und wollte nachhören, ob andere anekdotische Berichte sich damit decken oder ob das eine Ausnahme war.

Eine außertarifliche Zahlung ist selbstverständlich möglich. Du musst nur den Arbeitgeber davon überzeugen, dass es auch in seinem Interesse ist. z.B. wenn du sagst, dass du ohne diese außertarifliche Leistung den AG zum 01.12. verlassen würdest und auch keine Verbeamtung annehmen würdest.
Voraussetzung ist nur, dass dein AG auch Interesse daran hat, dich zu halten.

Umlauf

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Mich hat es seinerzeit getroffen. ich bin zum 1.12. aus einer Tarifbeschäftigung heraus verbeamtet worden.

Das Schlimme dabei ist, dass auf die Sonderzahlung auch Sozialabgaben gelistet wurden. Und diese Beiträge für GKV und RV habe ich nicht wieder bekommen. Da half auch kein Widerspruch. Die gezahlten Steuern konnte ich mit der Steuererklärung glatt ziehen.


Das hört sich nach krimineller Inkompetenz an.
Solche Sachen werden eigentlich zurückgerechnet.

Wenn diese Zahlung vollständig auf die Besoldung rückgerechnet wurde, fehlt die Grundlage zur Sozialabgabe.
Glaube kaum, dass das Sozialgericht da mitgegangen wäre.
Oder es fehlen noch weitere Fakten.

clarion

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So ganz genau, bekomme ich es nicht mehr zusammen wie es genau war. Es hatte auch mit dem Jahreswechsel zu tun. Ich hatte mich bei der NLBV mich erst gemeldet als im Januar die Abrechnung für Dezember kam. Für Dezember hatte ich ja nur einen Abschlag, der durch die Jahressonderzahlung kräftig reduziert war und Ende Dezember dann den Januarsold bekommen.

Das Problem war auch, dass die NLBV dem Finanzamt auch falsche Zahlen gemeldet hatte, nämlich die Tarifbeschäftigung von Januar bis November einschließlich Jahresssonderzahlung und den Sold für Dezember und Januar in voller Höhe, obwohl der Dezembersold um die Jahressonderzahlung gekürzt war. Selbst da musste ich ewig Druck machen, dass ich eine Bescheinigung mit einer Richtigstellung für das Finanzamt bekommen habe.

Ich hatte seinerzeit die Gewerkschaft konsultiert, ide meinten es hätte seine Richtigkeit. Ich bin aber definitiv auf den Sozialabgaben sitzen geblieben, und ich hatte und habe immer das Gefühl, dass man mich über den Tisch gezogen hat. Manchmal frage ich mich wirklich, warum ich den BTB im Jahr weit über 100 Euro in den Rachen schmeiße.

Muschebubu

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Also da muss aber mächtig was schief gegangen sein. Wenn ich als TB sm 01.11. anfange und zum 01.12. verbeamtet werde, dann sollte es am 30.11. für November das volle Entgelt geben und am 01.12. die volle Besoldung für Dezember. Verrechnung mit der Sonderzahlung ja, aber nur ohne Sozialabzüge und wohl auch korrigierter Steuer. Da hatte wohl der Personalsachbearbeiter keine Lust ob der Rechnerei oder keine Ahnung.

Mitleser

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ist das nicht so, dass man bereits im September beschäftigt sein muss? Um im Dezember berechtigt zu sein?

clarion

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Nein, man muss am 01.12. beschäftigt sein. Wenn man im Laufe des Jahres eingestellt wurde,  gibt es die Sonderzahlung nur anteilig.

OEDangb

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Nein, man muss am 01.12. beschäftigt sein. Wenn man im Laufe des Jahres eingestellt wurde,  gibt es die Sonderzahlung nur anteilig.
Genau.

Was du, Mitleser, vielleicht meinst, ist, dass die Höhe der Sonderzahlung sich (falls du das ganze Jahr angestellt bist) m.W. anhand der Monate Juli, August, September errechnet (korrigiert mich gern, falls ich falsch liege).