Hallo zusammen,
ich habe die Chance nächstes Jahr einen Teamleiterposten zu übernehmen. Dieser ist mit A12 besoldet. Derzeit habe ich A11. Nun kann ich ja nicht einfach A12 bekommen, sondern da gibt es Wartezeiten und Bewährungszeiten und keine Ahnung was alles (steht das allgemein eigentlich irgendwo?)
Nun meine Frage: im Fall einer Elternzeit, die aber erst nach Übernahme des Postens eintritt, werden die Bewährungszeiten etc. weitergerechnet oder pausiert das alles, bis ich wieder aus der Elternzeit zurück bin?
Ich hoffe, ihr versteht meine Frage - ist irgendwie schwer zu formulieren.
Viele Grüße