Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verantwortlicher für Arbeitssicherheit
Sonnenblume1996:
Hallo zusammen,
mein Aufgabengebiet wird momentan etwas umstrukturiert und ich werde künftig auch für den Bereich Arbeitssicherheit verantwortlich sein.
Ist dies ein Grund für eine Höhergruppierung? Momentan bin ich in EG 6 eingruppiert mit normalen Bürotätigkeiten (bin Quereinsteiger und keine gelernte Verwaltungsfachangestellte, habe allerdings eine kaufmännische Ausbildung). Der zeitliche Anteil für den neuen Bereich wird bestimmt 15-20% meiner Stellenbeschreibung einnehmen. Meiner Ansicht nach habe ich hier auch mehr Verantwortung und muss selbständiger arbeiten als bisher (Einberufung von ASA-Sitzungen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,...). Ist eine höhere Entgeltgruppe hier dann gerechtfertigt?
Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten.
MfG
Thomber:
Hallo,
ich kann dazu immerhin sagen, dass bei uns so eine Stelle mit über 50% Anteil für Arbeitssicherheit, Brandschutz usw. mit EG9b bewertet ist.
Es gibt oder gab aber im Netz auch EG12-Stellen mit solchen Tätigkeiten. ("Sicherheitsingenieur"?...)
Soll heißen: Eine EG6 halte ich für zu wenig.
PS: Wir suchen ab 01.01.2024 jemanden. ;)
Faunus:
Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitsverantwortlicher?
Ein Bürobereich ein Technikum, ein Labor, ein Operationssaal etc.
Ein Stockwerk, ein Gebäude, mehrere Gebäude oder ein ganzes Ministerium?
Thomber:
Interessant dazu:
https://www.sicherheitsbeauftragter-online.de/sibe-sifa-unterschied
________________________
WER KANN ZUR FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT BESTELLT WERDEN?
Es gibt keine eigentliche Berufsausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Sondern die zu bestellende Person muss drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Vorliegen einer beruflichen Basisqualifikation
2. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und
3. Erfolgreicher Abschluss eines Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als berufliche Basisqualifikation nennt die DGUV-Vorschrift 2 im § 4 die
• Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen bzw. einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder
• die Qualifikation als staatlich anerkannter Techniker oder vier Jahre Berufserfahrung als Techniker oder
• die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder vier Jahre Tätigkeit in der Funktion als Meister.
(Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/themenwelt/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/fachkraft-fur-arbeitssicherheit-3.0?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=DSA%20AKD&utm_term=&s_kwcid=AL!14017!3!583103945975!!!g!!&gclid=EAIaIQobChMIlfbop5igggMVIJGDBx1BOg2DEAAYAiAAEgIXVvD_BwE)
Faunus:
--- Zitat von: Thomber am 31.10.2023 12:32 ---Interessant dazu:
https://www.sicherheitsbeauftragter-online.de/sibe-sifa-unterschied
--- End quote ---
Eine Sicherheitsfachkraft würde hier nicht fragen, sondern den Unterschied zw. Beauftragten und Vetrantwortllichen kennen, da entsprechendes Fachwissen ja vorhanden sein muss.
Ergo bringt es der Fragestellerin nichts, weil die/der Verantwortliche kann Fragesteller bis ca. E12/E13 nicht sein nicht sein und Beauftragte muss halt einer machen - da reicht Fachkompetenz als Büroangestellte, Laborant, OP-Schwester...
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