Hallo,
ich bearbeite seit einigen Monaten Themen, die mehr als 50% über meiner jetzigen Eingruppierung liegen (Feststellung auf Grund Ausschreibungen mit denselben Aufgaben und Themen).
Diese Aufgaben wurden nun rückwirkend in eine neue Stellenbeschreibung gefasst.
Diese können mir von meinem Chef nicht übertragen werden, da dies nur ein begrenzter Personenkreis in einer Verwaltung kann.
Da der § 37 TvöD eine rückwirkende Bezahlung bis 6 Monate zuläßt, möchte ich hier mal fragen, wie es in anderen Kommunen abläuft.
Muss die Arbeit nicht erst übertragen werden und dann muss man diese auch leisten und erhält die entsprechende Vergütung?
Stelle ich jetzt einen Antrag auf Stellenneubewertung?
Habe ich Pech, da ich die Arbeit schon mache, wenn in den 6 Monaten nichts passiert?
Gibt es eine tarifliche Regelung zu diesem Thema, außer dass nach 4 Wochen ein Antrag auf Zulagenzahlung geestellt werden kann?
Wieder Fragen über Fragen, aber ich habe schon desöfteren gehört, dass Mitarbeiter*innen "ausgenutzt" wurden mit der Begründung, warum haben Sie es denn gemacht.
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise aus der Community, gern auch mit den entsprechenden tariflichen Regelungen.