Autor Thema: Wie komme ich an die richtige Bezahlung  (Read 2407 times)

720825

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Wie komme ich an die richtige Bezahlung
« am: 31.10.2023 18:28 »
Hallo,

ich bearbeite seit einigen Monaten Themen, die mehr als 50% über meiner jetzigen Eingruppierung liegen (Feststellung auf Grund Ausschreibungen mit denselben Aufgaben und Themen).
Diese Aufgaben wurden nun rückwirkend in eine neue Stellenbeschreibung gefasst.

Diese können mir von meinem Chef nicht übertragen werden, da dies nur ein begrenzter Personenkreis in einer Verwaltung kann.
Da der § 37 TvöD eine rückwirkende Bezahlung bis 6 Monate zuläßt, möchte ich hier mal fragen, wie es in anderen Kommunen abläuft.

Muss die Arbeit nicht erst übertragen werden und dann muss man diese auch leisten und erhält die entsprechende Vergütung?
Stelle ich jetzt einen Antrag auf Stellenneubewertung?
Habe ich Pech, da ich die Arbeit schon mache, wenn in den 6 Monaten nichts passiert?
Gibt es eine tarifliche Regelung zu diesem Thema, außer dass nach 4 Wochen ein Antrag auf Zulagenzahlung geestellt werden kann?

Wieder Fragen über Fragen, aber ich habe schon desöfteren gehört, dass Mitarbeiter*innen "ausgenutzt" wurden mit der Begründung, warum haben Sie es denn gemacht.

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise aus der Community, gern auch mit den entsprechenden tariflichen Regelungen.

MoinMoin

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Antw:Wie komme ich an die richtige Bezahlung
« Antwort #1 am: 31.10.2023 20:38 »
Diese können mir von meinem Chef nicht übertragen werden, da dies nur ein begrenzter Personenkreis in einer Verwaltung kann.
Also machst du diese auch nicht solange dieser begrenzte Personenkreis dir bestätigt hat das du das zu tun hast.

der rest ist dann Tarifautomatik bzw. einklagebar

Zitat
Muss die Arbeit nicht erst übertragen werden und dann muss man diese auch leisten und erhält die entsprechende Vergütung?
Exakt! So sollte es ablaufen.
Leider wissen idR weder Chefs, noch Angestellte ob und wann sie etwas anweisen dürfen und wann sie etwas übertragen lassen müssen

FearOfTheDuck

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Antw:Wie komme ich an die richtige Bezahlung
« Antwort #2 am: 31.10.2023 20:59 »
Du solltest dringend darauf dringen, dass deine ausgeübte Tätigkeit zu deiner dir nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit wird. Erst dann kannst du dir darüber Gedanken machen, ob dies auch zu einer Höhergruppierung führt.

Solange dir die Aufgaben nicht von befugtem Personal übertragen werden, kommt der § 37 gar nicht ins Spiel, streng genommen ist die Ausübung von Aufgaben ohne eine solche Übertragung abmahnungswürdig. Eine Zulage kann es dementsprechend nicht geben.

So gesehen, wirst du längst ausgenutzt!

720825

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Antw:Wie komme ich an die richtige Bezahlung
« Antwort #3 am: 01.11.2023 00:05 »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Habe ich es mir doch gedacht, nach dem Motto zeig erstmal ob du es kannst und dann schaffen wir die Rahmenbedingungen. Wenn es für mich schlecht läuft, gibts gar nichts.

Für mich war es logisch, erst übertragen, dann machen und bezahlt bekommen. Für einige Chefs aber nicht.
Wo kann ich dies nachlesen,weil mit Logik komme ich oft nicht so weit.

FearOfTheDuck

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Antw:Wie komme ich an die richtige Bezahlung
« Antwort #4 am: 01.11.2023 18:57 »
§ 12 TVÖD!

Da gibt es in der Regel kein "wir schauen mal, obs der AN packt oder nicht". Die korrekte Eingruppierung ergibt sich direkt aus der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit. Auf die EG hat der AG auch keinen Einfluss, er kann sich lediglich eine Rechtsmeinung darüber bilden.

Wichtig ist also, dass du die Aufgaben wirksam übertragen bekommst, alles andere ist Mumpitz.