Autor Thema: [NW] Wechsel eines Lehrers in die Kommunalverwaltung / Zweiter Bildungsweg  (Read 1713 times)

schlossquelle

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Hallo in die Runde,

ist folgendes möglich, ich habe dazu die Einschätzungen unseres Personalamtes – nein – und die einer Nachbarkommune -ja-, Bundesland NRW, sehr rudimentär überliefert bekommen und weiss nun nicht, wie ich das selber prüfen kann...ich find den Einstieg nicht ...  :-[ vielleicht ja jemand einen Tip:

Kann eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I oder II im Rahmen eines Laufbahnwechsels in eine Kommunalverwaltung wechseln unter Beibehaltung ihres statusrechtlichen Amtes? Und was wäre hier die Rechtsgrundlage …? Die Person wäre dann zB nicht mehr Studienrat sondern Städtischer Amtsrat? Leider habe ich keinen wirklichen Plan und suche einen Einstieg in das Thema … .
Die Person mit der entsprechenden Quali wird "benötigt".

Danke ;-)
« Last Edit: 02.11.2023 02:39 von Admin2 »

Organisator

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Hallo in die Runde,

ist folgendes möglich, ich habe dazu die Einschätzungen unseres Personalamtes – nein – und die einer Nachbarkommune -ja-, Bundesland NRW, sehr rudimentär überliefert bekommen und weiss nun nicht, wie ich das selber prüfen kann...ich find den Einstieg nicht ...  :-[ vielleicht ja jemand einen Tip:

Kann eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I oder II im Rahmen eines Laufbahnwechsels in eine Kommunalverwaltung wechseln unter Beibehaltung ihres statusrechtlichen Amtes? Und was wäre hier die Rechtsgrundlage …? Die Person wäre dann zB nicht mehr Studienrat sondern Städtischer Amtsrat? Leider habe ich keinen wirklichen Plan und suche einen Einstieg in das Thema … .
Die Person mit der entsprechenden Quali wird "benötigt".

Danke ;-)


Als Einstieg empfehle ich die die für das Land zutreffenden Beamtengesetze und die Laufbahnverordnungen. Daraus ergibt sich schon z.B., dass die von dir beschriebenen Ämter (Rat und Amtsrat) nicht gleichwertig sind (A13h vs. A12)

was_guckst_du

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...nur, wenn man sich erfolgreich auf eine A13 Stelle bewirbt, die als Voraussetzung einen pädagogischen Hochschulabschluss erfordert...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Saxum

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Vereinfacht gesagt, gibt es mWn grundlegend zwei Fragestellungen.

Es ist es eine Lehrdienst-Stelle? z.B. "Pädagogische*r Sachbearbeiter*in".
Falls nicht, kann diese als Lehrdienst-Stelle ausgebracht werden bzw. dies der Stelle beigeordnet werden?

-> Stellenplanmaßnahme

Welche Qualifikationsebene hat die Stelle?
Erfüllt die Lehrkraft den Zugang zu dieser Qualifikationsebene?

Den Lehrberufen ist die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sonderschulen oder für die Sekundarstufe I, die an einer Pädagogischen Hochschule oder Universität erworben wird, in der Regel dem gehobenen (Schul-) Dienst zugeordnet darüber hinausgehend dem höheren Dienst.

-> Qualfikationszulassung